StartPolitikAnke Rehlinger: Arbeitnehmer dürfen nicht zu gläsernen Beschäftigten werden

Anke Rehlinger: Arbeitnehmer dürfen nicht zu gläsernen Beschäftigten werden

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Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger ermutigt die saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich an der betrieblichen Entwicklung auf dem Weg zur Industrie 4.0 zu beteiligen. Nur so könnten die Beschäftigten den Wandel aktiv mitgestalten und wichtige Entscheidungen mitbegründen, sagte die Ministerin bei der 3. Betriebs- und Personalrätekonferenz Saar in der Saarbrücker Congresshalle. „Wir stecken mitten in der digitalen Transformation: Produkte und Verfahren werden mit zunehmender Geschwindigkeit digitalisiert. Wir können heute schon kaum mehr überblicken, welche Daten bei welchen Prozessen wirklich gespeichert und verarbeitet werden. Höchste Zeit, dass wir faire Regeln für einen vertrauensvollen Beschäftigtendatenschutz festlegen.“

Bereits zum dritten Mail diskutierten die saarländischen Betriebs- und Personalräte auf Einladung der Wirtschaftsministerin mit Expertinnen und Experten über aktuelle Entwicklungen der Arbeitswelt. Die Ergebnisse der Diskussion fließen direkt in die Agenda des Wirtschaftsministeriums ein.

„Ich möchte die Beschäftigten und ihre Vertreter auf Augenhöhe an den Entwicklungsprozessen in der Saarwirtschaft beteiligen. Nur so können wir auch die Skepsis gegenüber der Digitalisierung reduzieren und die Chancen, die sie uns bringt, voll ausschöpfen. Das gilt im Besonderen für einen solch sensiblen Bereich wie den Datenschutz“, so Anke Rehlinger weiter.

Im Rahmen der Personal- und Betriebsrätekonferenz stellte die Ministerin daher ein Positionspapier vor, das klar die Handlungsnotwendigkeiten in Sachen Arbeitnehmerdatenschutz benennt. An oberster Stelle stehen die Beteiligung und Mitwirkung der Beschäftigten bei der Organisationsentwicklung. Auch für ein einheitliches Beschäftigtendatenschutzgesetz spricht sich die Ministerin aus.

„Nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch wirklich sinnvoll. Wenn ein Chef individuelle Daten systematisch aus- und bewerten kann, geht das eindeutig über das notwendige Maß hinaus. Es macht aus den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gläserne Beschäftigte. Hier müssen wir klare Grundlagen schaffen.“ Die volle Kontrolle über Beschäftigte sei nicht mit Arbeitnehmerrechten vereinbar, etwa wenn eine Analyse-Software Beschäftigte bei der Organisation von Betriebsräten beobachten könne.

Moderner Beschäftigtendatenschutz müsse daher mit klar definierten Regelungen die Grenzen beim Zugriff und der Verwendung individueller Daten festlegen. Zugleich gelte es, Mitbestimmungsrechte für Betriebs- und Personalräte im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes auszubauen. Denn, so Anke Rehlinger: „Die digitale Transformation ist mitbestimmungspflichtig.“

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