StartGesundheitApothekerkammer des Saarlandes/Kassenärztliche Vereinigung Saarland zur Medikamentenverschreibung im Saarland

Apothekerkammer des Saarlandes/Kassenärztliche Vereinigung Saarland zur Medikamentenverschreibung im Saarland

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(Saarbrücken, 20.03.2020) Das neuartige Coronavirus sorgt für ein erhöhtes Patientenaufkommen in Praxen und Apotheken. Um in der momentanen Ausnahmesituation schnell und einfach zu helfen, haben sich die saarländischen Vertragsärzte und Apotheker in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium auf einen vereinfachten Ablauf zur Medikamentenversorgung verständigt. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Medikamente verschreiben, ohne dass Patienten dafür die Praxis aufsuchen müssen. Hiermit sollen die nicht unbedingt notwendigen Kontakte – insbesondere zu gefährdeten Berufsgruppen – vermieden werden.  

Ab sofort genügt ein Anruf des Patienten in der Praxis und das notwendige Rezept wird per Fax oder E-Mail an die gewählte Apotheke übermittelt. Der Patient kann die Medikamente dann entweder selbst in der jeweiligen Apotheke abholen oder eine Vertrauensperson benennen und damit beauftragen. Auch eine Zustellung notwendiger, lebenswichtiger Medikamente durch die vom Patienten gewählte Apotheke wäre bei Bedarf möglich. 

Diese Ausnahmeregelung gilt ab sofort bis vorerst 30. April 2020 und soll helfen, die Versorgung in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrecht zu erhalten.

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