StartGesundheitArbeitskammer, Krankenhausgesellschaft und Pflegegesellschaft starten Zweiten Pflegeaufruf

Arbeitskammer, Krankenhausgesellschaft und Pflegegesellschaft starten Zweiten Pflegeaufruf

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Die Arbeitskammer des Saarlandes startet gemeinsam mit der Saarländischen Krankenhausgesellschaft  e.V. und der Saarländischen Pflegegesellschaft e.V. einen zweiten Aufruf an ehemalige Pflegekräfte, Pflegehilfskräfte und Altenpflegekräfte, in der Corona-Krise (vorübergehend) in Ihren alten Beruf zurückzukehren. „Nach unserem ersten Pflegeaufruf haben sich über 200 ehemalige Pflegekräfte, Pflegehilfskräfte, Altenpflegekräfte und andere Menschen aus Gesundheitsfachberufen bei uns registrieren lassen, um ihre Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Krise zu entlasten. Diese Hilfsbereitschaft und Tatkraft hat uns überwältigt“, betont Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. 

Die Arbeitskammer hat damit begonnen, die Freiwilligen an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im Saarland zu vermitteln, die schon jetzt aufgrund der Corona-Krise erhöhten Personalbedarf haben. „Die Träger haben bereits Kontakt mit den Registrierten aufgenommen“, erläutert Zeiger.

Da der Personalbedarf in den derzeit besonders stark belasteten Krankenhäusern weiterhin sehr hoch ist, haben sich die Arbeitskammer, die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. und die Saarländische Pflegegesellschaft e.V. dazu entschlossen, einen zweiten Pflegeaufruf zu starten. „Angesprochen sind erneut ehemalige Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte, die entweder bereits in Rente sind oder den Beruf gewechselt haben. Auch Fachkräfte aus anderen Gesundheitsfachberufen sind gefragt“, sagt Dr. Thomas Jakobs, Geschäftsführer der Saarländischen Krankenhausgesellschaft. Auch die Saarländische Pflegegesellschaft bittet weiterhin darum, dass ehemalige Altenpflegebeschäftigte dem Ruf folgen und sich melden. „Aktuell spitzt sich die personelle Situation auch in den Pflegeheimen zu und auch hier wird daher personelle Unterstützung dringend benötigt“, erläutert  Dr. Jürgen Stenger, Geschäftsführer der Saarländischen Pflegegesellschaft.

Die Arbeitskammer bleibt weiterhin erster Ansprechpartner für die Freiwilligen und vermittelt dann weiter. Die vertraglichen Einzelheiten werden später direkt zwischen Trägern und Freiwilligen geklärt. „Zudem bleiben wir auch Ansprechpartner für alle arbeitsrechtlichen Fragen. Unsere Hotline 0681/4005-120 ist weiterhin geschaltet“, so Zeiger abschließend.

Die AK hat bereits viele Fragen, die Pflegekräfte nach dem ersten Pflegeaufruf gestellt haben in FAQs auf ihrer Internetseite bereitgestellt. Diese sind unter folgendem Link zu finden.

https://www.arbeitskammer.de/antworten-zu-haeufig-gestellten-fragen/antworten-fuer-pflegende-zum-hilfe-aufruf-in-der-corona-krise/

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