StartFeatureAusschreibung Kulturdezernat: Grüne Halberg schalten Kommunalaufsicht ein

Ausschreibung Kulturdezernat: Grüne Halberg schalten Kommunalaufsicht ein

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In einem Schreiben an das Landesverwaltungsamt vom 17. Mai verlangen die Vorsitzenden des Ortsverbandes Halberg von B90/Grünen die „sorgfältige Prüfung, ob die angeführte Stellenausschreibung den rechtlichen Anforderungen genügt, wie sie an eine derartige Ausschreibung und eine auf dieser Grundlage erfolgende Stellenbesetzung zu stellen sind.“ 

Es handelt sich hierbei natürlich um die viel diskutierte Ausschreibung für die Position des Kulturdezernenten der Landeshauptstadt Saarbrücken. Diese wurde so verfasst, dass auch die von den Grünen im Stadtrat vorgesehene Person, sich für dieses Amt bewerben könnte. Es ist mittlerweile kein Geheimnis mehr, dass es der Fraktionschef Torsten Reif selbst ist, der dieses Amt anpeilt.

Torsten Reif Foto: Regina Gerstenberg

Die Argumentation des aufmüpfigen Ortsverbandes basiert auf den gesetzlichen Grundlagen einer Ausschreibung für ein derartiges Amt:  Unsererseits bestehen vor diesem Hintergrund erhebliche Bedenken, ob auf der Grundlage der erfolgten Stellenausschreibung ein rechtmäßiges Auswahlverfahren durchgeführt werden kann. Die in der Ausschreibung vorausgesetzten Qualifikationen entsprechen unseres Erachtens nicht den gebotenen Mindestanforderungen an Eignung und Befähigung einer/s kommunalen Wahlbeamten, wie sie sich aus Art. 33 Abs. 2 GG, § 54 Abs. 2 KSVG und § 129 SBG ergeben. Auf eine amtsbezogene Qualifikation würde im Ausschreibungstext jedoch verzichtet. 

Nach KSVG müsste der Bewerber mindestens die Befähigung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung besitzen oder über entsprechende Erfahrungen verfügen, die er durch verantwortliche Tätigkeiten in Verwaltung oder Wirtschaft erworben hat. Die Halberger Grünen, vertreten durch Anne Lahoda und Joachim Mohr, zitieren verschiedene Kommentare des KSVG, die sich dieser Rechtsauffassung anschließen und geben ihrem Fraktionsvorsitzenden gleich eine ordentliche Watsche mit:

„Eine nach der fraglichen Stellenausschreibung ausreichende „Funktion in Fraktionen kommunaler Vertretungsorgane wie Stadträte oder Kreistage“ genügt einer derartigen, auf den Zuschnitt des Amtes hin angelegten Erfahrungsbefähigung somit erkennbar nicht.“ 

Dennoch setzt die Stadt dies in ihrer Ausschreibung gleich.

Die Halberger zitieren weiter ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden, das ihre Auffassung ausdrücklich stützt: „„Der zu wählende Bewerber muß vielmehr F a k t e n nachweisen, die belegen, daß er die für die das betreffende Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllt und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt besitzt …“

Am Ende ihrer Prüfungsanfrage an die Kommunalaufsicht steht schließlich noch ein Zitat des ehemaligen Rechtsdezernenten der Landeshauptstadt Saarbrücken, Jürgen Wohlfarth: „Nicht nur gelegentlich werden Beigeordnetenposten zum Aufbau von Karrieren ohne ausreichende Sachqualifikation auf Kosten der Steuerzahler missbraucht. Dies schwächt die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und stärkt die beklagte Politikverdrossenheit …“. 

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