Saarbrücken. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Saarland begrüßt grundsätzlich den von der Bundesregierung geplanten Krisenbonus von 1000 Euro für Beschäftigte, sieht dessen Umsetzung in der gemeinnützigen Sozial- und Gesundheitswirtschaft jedoch als weitgehend nicht realisierbar an. Der Landesgeschäftsführer Jürgen Nieser fordert eine dringende Nachbesserung der politischen Rahmenbedingungen.
Kern der Kritik ist die besondere Finanzierungsstruktur sozialer Einrichtungen: Anders als Unternehmen der Privatwirtschaft können gemeinnützige Träger zusätzliche Zahlungen an ihre Beschäftigten nicht eigenständig anweisen. Sie sind auf die Refinanzierung durch Pflegekassen, Landkreise oder Jugendämter angewiesen. Ohne eine verbindliche Refinanzierungsregelung seitens der Politik bliebe der Bonus für viele Träger schlicht nicht finanzierbar. „Wenn Träger den Bonus ohne entsprechende Grundlage dennoch auszahlen, tragen am Ende Pflegebedürftige, Familien oder die gemeinnützigen Träger selbst die Kosten“, warnt Nieser.
Erschwerend kommt das sogenannte Besserstellungsverbot hinzu: Viele Träger sozialer Dienste sind gesetzlich daran gehindert, ihre Beschäftigten besser zu stellen als vergleichbare Mitarbeitende im öffentlichen Dienst. Solange dort keine entsprechenden Regelungen getroffen werden, dürfte die Zahlung von Kostenträgern nicht akzeptiert werden, so Nieser.
Auch der zeitliche Rahmen des Vorschlags gibt Anlass zur Kritik. Vergütungsverhandlungen in der Sozialwirtschaft seien oft bereits prospektiv abgeschlossen oder befänden sich in festen Verfahren. Kurzfristige politische Entscheidungen ließen sich in diesem System nicht ohne weiteres abbilden – die Entlastung käme damit nicht dort an, wo sie akut gebraucht werde.
Im Saarland sind nach Angaben der AWO rund 65.000 Menschen in der Gesundheits- und Sozialbranche beschäftigt. Viele von ihnen seien gerade im ländlichen Raum täglich auf das Auto angewiesen und auf finanzielle Entlastung angewiesen. Ihnen werde derzeit der Eindruck vermittelt, ihre Arbeitgeber könnten den Bonus problemlos leisten – tatsächlich seien diesen jedoch enge rechtliche und finanzielle Grenzen gesetzt.
Die AWO Saarland fordert daher eine verbindliche Refinanzierungsregelung des Krisenbonus, die ausdrückliche Einbeziehung der gemeinnützigen Sozial- und Gesundheitsbranche in Entlastungsmaßnahmen sowie eine nachhaltige Mobilitätsentlastung – etwa durch eine Weiterentwicklung der Pendlerpauschale und eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Saarland. Zusätzlich plädiert die AWO für die zügige Einführung eines Klimageldes zugunsten von Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen.

