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B 41 – Johannisbrücke in Saarbrücken muss bis auf Weiteres für Fahrzeuge über 3,5-Tonnen gesperrt werden

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Umfangreiche Untersuchungen, die der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) seit April an der bereits 1967 erbauten Johannisbrücke vorgenommen hat, haben gezeigt, dass die Konstruktion gemäß aktueller Bestimmungen nur über eine eingeschränkte „Beulsicherheit“ verfügt. Vor diesem Hintergrund muss der LfS die Brücke für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen kurzfristig und bis auf Weiteres sperren. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer bleiben die bisherigen Einschränkungen auf der Brücke in beiden Fahrtrichtungen bis auf Weiteres bestehen.

Mit einer Spannweite von je 337 Metern handelt es sich bei den Teilbauwerken der Johannisbrücke um vergleichsweise lange Stränge. Deshalb war für die Überprüfung der Beulsicherheit ein Sonderprüfgerät erforderlich und die Maßnahme hat relativ viel Zeit beansprucht. Die Auswertungen der Untersuchungsergebnisse dauern an. Die Einschränkung des zulässigen Gesamtgewichts auf 3,5 Tonnen wird aus Sicherheitsgründen mindestens bis zum Abschluss sämtlicher Auswertungen andauern.

Für Fahrzeuge deren Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet, besteht auf der Johannisbrücke entsprechend der bereits vorliegenden Datenlage bei einspuriger Verkehrsführung keine Gefahr.

Quelle: LfS

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