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Bächen und Flüssen im Saarland geht es besser

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Neuer Bewirtschaftungsplan wird offengelegt – Jost: Keine Grundwasser-Knappheit im Saarland

„Sauberes Wasser ist ein Thema, das uns alle berührt und das alle angeht. Die Diskussionen der letzten Wochen haben gezeigt, dass sich die Menschen durchaus dafür interessieren, was mit dem Wasser vor ihrer Haustür passiert.

Und genau jetzt ist der Zeitpunkt zu entscheiden, wie es mit unserem Wasser die nächsten sechs Jahre weitergehen soll“, so Umweltminister Reinhold Jost.

Alle sechs Jahre werden unsere Gewässer einer umfangreichen Bewertung unterzogen. Dort, wo die nach Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) gesteckten Ziele noch nicht erreicht sind, werden Maßnahmen abgeleitet, um den guten Zustand so schnell wie möglich wieder herzustellen. Alles zusammen wird in einem Bewirtschaftungsplan bis 2027 dargestellt, der Ende Dezember offengelegt wird und bis 22. Juni 2021 zur Anhörung öffentlich ausliegen wird.

Bestandsaufnahme Oberflächengewässer:

Wie ist der Zustand der Gewässer im Saarland? Dazu werden die Ergebnisse der Überwachung der chemisch-physikalischen und biologischen Komponenten ausgewertet. Bei der Chemie sind dies etwa 100 verschiedene Stoffe; bei der Biologie das Makrozoobenthos (die Gesamtheit der im Gewässer lebenden wirbellosen tierischen Organismen), die Fische, die Wasserpflanzen und das Plankton.

„Und da gibt es erfreuliche Entwicklungen: Wir sehen sowohl bei den chemischen Parametern als auch bei den biologischen Komponenten in vielen Wasserkörpern deutliche Verbesserungen des Zustands gegenüber dem vorherigen Bewirtschaftungszeitraum. Wir haben damit das vorgegebene Etappenziel erreicht“, so Minister Jost bei der Vorstellung der Ergebnisse.

ZustandAnzahl der OWK2018 [%]2012 [%]
sehr gut (1)22 0
gut (2)2623 7
mäßig (3)2320 19
unbefriedigend (4) 3833 21
schlecht (5)2422 52
Summe113100100

Die Gewässer, die momentan noch schlechter als gut bewertet werden, leiden unter der hohen Siedlungsdichte oder spezifischen Belastungen wie Bergbaufolgen. Dort setzen die Maßnahmen an, beispielsweise indem Kläranlagen saniert, Gewässer renaturiert und Regenüberlaufbecken optimiert werden.

Insgesamt 357 Maßnahmen werden in den nächsten Jahren von den Trägern durchgeführt.

Jost: „Wir alle müssen unseren Beitrag dazu leisten. Aber es ist eine lohnende Investition für eine intakte Gewässerumwelt. Allein in unserem Förderprogramm Aktion Wasserzeichen haben wir mehr als 10 Mio. € für die Ertüchtigung von Kläranlagen vorgesehen. Auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren davon, denn wir unterstützen die Gemeinden, die eigene Förderprogramme zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung anbieten. Beispielsweise für Retentionszisternen oder  wasserdurchlässige Beläge.“

Wie geht es weiter?

„Bei etwa der Hälfte der Gewässer gehen wir davon aus, dass der gute Zustand bis 2027 erreicht wird, wenn alle Maßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden. Bei einigen Gewässern wird die natürliche Wiederbesiedlung aber länger dauern und dort, wo sehr viele Abwassereinleitungen oder Bergbauflächen zusammenkommen, werden wir mehr Zeit über 2027 hinaus brauchen“, stellt der Minister fest.

In einigen Innenstadtlagen fehle schlicht der Platz für eine gewässerverträgliche Regenwasserbehandlung. Dort würden die Ziele bis zur nächsten Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans an die machbaren Gegebenheiten angepasst.

„Unser Ziel ist, den guten Zustand aller Gewässer zu erhalten oder wiederherzustellen. Noch ist nicht alles erreicht, aber wir haben einen großen Sprung nach vorne gemacht.“

Umweltminister Reinhold Jost

Zustand und Verfügbarkeit des Grundwassers:

Auch der Zustand des Grundwassers ist Bestandteil der Wasserrahmen-Richtlinie.

Das Grundwasser ist landesweit, sowohl was die Menge als auch was die Güte betrifft, in einem guten Zustand. Einzige Ausnahme mit einer leichten Überschreitung bei der Nitratbelastung ist der Grundwasserkörper, in dem das „rote Gebiet an der Leuk“ liegt.

Minister Jost: „Angesichts aktueller Diskussionen und Befürchtungen um die Verfügbarkeit unseres Grundwassers möchte ich einige wichtige Punkte hervorheben:

  1. Der Schutz unseres Grundwassers hat für uns als oberste Wasserbehörde höchste Priorität. Denn anders als andere Bundesländer beziehen wir unser Trinkwasser allein aus dem Grundwasser. Das ist gut, da unser Grundwasser aufgrund der Mächtigkeit und Beschaffenheit der Deckschichten besonders gut geschützt und entsprechend von hoher Qualität ist.
  2. Es gibt keine Grund- bzw. Trinkwasser-Knappheit im Saarland. Jedes Jahr bildet sich deutlich mehr Grundwasser nach als verbraucht wird. Das zeigen unsere Zahlen: Die gesamte jährlich neugebildete Grundwassermenge im Saarland beträgt nach dem 2016 neu berechneten Grundwassermodell etwa 415 Mio. m³. Im langjährigen Mittel lie gt die Grundwasserneubildung im Saarland in den wasserwirtschaftlich genutzten Grundwasserleitern bei ca. 180 Mio. m³ im Jahr, wovon 135 Mio. m³ im Jahr technisch und wirtschaftlich auf Dauer nutzbar sind. Da in den letzten Jahren durchschnittlich knapp 70 Mio. m³ gefördert wurden, ist also nur etwa die Hälfte des nutzbaren Dargebots entnommen worden. Davon gehen ca. 53 Mio. m³ in die öffentliche Wasserversorgung, der Rest verteilt sich auf Brauchwasserentnahmen und die Entnahmen für Mineralwasser. Mitte der 80er Jahre lag der Verbrauch mit über 100 Mio. m³ noch ca. 50% höher.Der private Wasserverbrauch hat sich seit den achtziger Jahren kaum verändert. Er lag 2019 bei 121 Liter pro Einwohner und Jahr. Das heißt, nach unserer Statistik hatten auch die trockenen heißen Sommer der letzten Jahre keinen messbaren Einfluss auf unser Grundwasser. 
  3. Mit Blick auf diese vorteilhafte Situation legen wir aber nicht die Hände in den Schoß. Im Hinblick auf die zu erwartenden zentralen Herausforderungen infolge des Klimawandels sind in den nächsten Jahren einige herausragende Aufgaben zu erfüllen. Diese werden aktuell in einem Masterplan Wasserversorgung konkretisiert. Dabei sind dann auch Lösungen zu entwickeln, um die saarländische Wasserwirtschaft auf Dauer nachhaltig gestalten zu können.
  4.  Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit dem kostbaren Schutzgut Wasser hat immer vor allen anderen Nutzungsarten Vorrang! Dieser Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung ist in unserem saarländischen Wassergesetz festgeschrieben, sodass niemand der öffentlichen Wasserversorgung das Wasser abgraben kann. Wir haben hier im Vergleich zum Bund und anderen Bundesländern ein Alleinstellungsmerkmal.
  5. Der Gesetzgeber gestattet Unternehmen, im Rahmen der verfügbaren Ressourcen Grundwasser zu gewinnen und abzufüllen. Aber nur, solange dadurch die öffentliche Wasserversorgung nicht negativ beeinflusst wird. Natürlich wird einer Genehmigung ein umfangreiches Prüfverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschaltet. Die erlaubte Fördermenge wird in diesem Verfahren ermittelt. Eventuelle Schwankungen werden landesweit im Rahmen der Grundwasserüberwachung sehr genau beobachtet, sodass die Wasserbehörde bei Bedarf jederzeit eingreifen kann. Zur Sicherheit werden heutzutage die Wasserentnahmerechte zeitlich befristet.“

Quelle: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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