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BARMER erneuert Kritik an Landarzt-Gesetz

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Saarbrücken, 14. Mai 2020 – Die BARMER hat ihre Kritik am Landarzt-Gesetz im Saarland erneuert. Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag sagte Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der BARMER im Saarland und in Rheinland-Pfalz: „Die Landarztquote wirkt frühestens in rund zehn Jahren. Mehr Möglichkeiten für Ärzte als Angestellte in Praxen zu arbeiten, können in von Ärztemangel bedrohten Gebieten deutlich schneller helfen.“ Eine dieser Möglichkeiten seien Arztpraxen, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Praxisärzte verbessern

„In sogenannten Eigeneinrichtungen von Kassenärztlichen Vereinigungen arbeiten Ärzte als Angestellte. Das Modell der Eigeneinrichtung wird zum Beispiel in Thüringen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt praktiziert“, erklärte Kleis. Die Angebote würden sich hier vor allem an junge Ärzte richten, die sich oft nicht sofort selbstständig machen wollen. Die Landesregierung könne sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung für dieses Modell einsetzen.

Die BARMER-Landesgeschäftsführerin sagte: „Absolventen eines Medizinstudiums legen heutzutage großen Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das selbstständige Führen einer Arztpraxis ist sehr zeitintensiv und steht diesem Wunsch entgegen.“ Ärzte könnten zurzeit nur von der Selbstständigkeit in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wechseln, indem sie zum Beispiel ihre Praxiszulassung in ein Angestelltenverhältnis in einem Medizinische Versorgungszentrum umwandeln.

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