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Berufungsverhandlung in Sachen Erdmann am 13. Oktober

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Dennis Erdmann im Verhandlungssaal

Die Berufung gegen das Urteil, welches das DFB Sportgericht gegen Dennis Erdmann fällte, wurde nun festgelegt. Das höchstinstanzliche Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird am 13. Oktober 2021 ab 10.30 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich darüber verhandeln, ob das Urteil bestehen bleibt. Geleitet wird die Sitzung von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.

Erdmann war am 13. September vom DFB-Sportgericht wegen krass sportwidrigen Verhaltens mit einer Sperre von acht Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt worden, nachdem er bereits seit dem 2. September vorläufig gesperrt war. Das Gremium folgte damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses und sah es nach mündlicher Verhandlung in Frankfurt als erwiesen an, dass der Saarbrücker während der Drittliga-Begegnung gegen den 1. FC Magdeburg am 25. August 2021 mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen beleidigt hatte. Der Abwehrspieler selbst bestreitet dies.

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