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Betrügerische Taten mittels Handy oder Telefon nehmen zu

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St. Wendel (ots)

Den Enkeltrick am Telefon gibt es schon länger, nun versuchen es Betrüger auch über „WhatsApp“. Sie geben sich überwiegend bei älteren Menschen als deren Kinder aus und wollen sie zu einer Geldüberweisung überreden. „Hallo Mama! Mein Handy ist kaputt. Ich müsste aber dringend was überweisen. Kannst du das für mich machen?“ So oder ähnlich lautet die meist vertraut klingende Textnachricht der Betrüger. Die Mitteilungen werden dabei auch gern mit Herzchen und Kuss-Smileys verziert um eine emotionale Verbindung zum Absender zu suggerieren. Doch anschließend bittet das vermeintliche Kind um Hilfe. Es schreibt, dass eine dringende Rechnung zu bezahlen sei und das ginge mit dem neuen Smartphone noch nicht. Auch andere Gründe werden gerne genommen. Das Geld, meist Summen in drei- bis vierstelliger Höhe, würde man schnellstmöglich zurückgeben, heißt es. Die Betrüger nutzen hier den vermeintlich geschützten Raum der privaten Chats und hatten auch im Landkreis St. Wendel leider Erfolg. Den Opfern ist hier ein Schaden im vierstelligen Bereich entstanden.

Die Polizei in St. Wendel rät:

Seien Sie hier misstrauisch und rückversichern Sie sich! Zur Kontrolle können sie die alte Ihnen bekannte Nummer anrufen. Auch wenn dort nicht sofort geantwortet wird, lassen Sie sich im Chat niemals zur Eile drängen oder unter Druck setzen! Besprechen Sie sich mit ihren Angehörigen! So viel Zeit muss sein. Sollte es dennoch zur Überweisung gekommen sein, können sie sofort Kontakt zu ihrer Bank aufnehmen und eine Rücküberweisung veranlassen. Die erhaltenen Nachrichten speichern und im Betrugsfall mit zur Anzeigenerstattung bei der Polizei nehmen.

Auch die Masche mit den sogenannten „Schockanrufen“ ist bei den Betrügern unverändert beliebt. Vermeintliche Polizeibeamte suggerieren am Telefon, dass ein Angehöriger sich in einer Notlage befände oder einen anderen Menschen im Rahmen eines Verkehrsunfalls tödlich verletzt habe und fordern horrende Summen als Kaution für den vermeintlichen Angehörigen. Auch hier ist es den Tätern leider gelungen einen fünfstelligen Betrag bei einem Opfern zu ergaunern.

Um nicht selbst Opfer eines solchen „Schockanrufs“ zu werden, beachten Sie folgende Hinweise der Polizei: Seien Sie misstrauisch und bewahren Sie Ruhe! Lassen Sie sich am Telefon keine Informationen über Angehörige und Freunde entlocken. Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen! Rufen Sie zur Überprüfung Ihre Angehörigen unter den Ihnen bekannten Rufnummern an und / oder erzählen Sie einer Person Ihres Vertrauens von den Anrufen.

Bedenken Sie: Niemals ist die Behandlung eines Unfallopfers von einer vorherigen Zahlung eines Geldbetrages abhängig. Ebenfalls kann man einer Strafverfolgung nicht durch die Zahlung einer hohen Geldsumme entgehen. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl, wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt und legen Sie einfach auf! Ein gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit!

Quelle: Polizeiinspektion Sankt Wendel

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