StartBildungSaarland plant feste Regeln für Teilbeschulung kranker Schüler

Saarland plant feste Regeln für Teilbeschulung kranker Schüler

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Schülerinnen und Schüler, die wegen körperlicher oder psychischer Erkrankungen keinen vollen Schultag schaffen, sollen im Saarland künftig nach einheitlichen Regeln teilweise am Unterricht teilnehmen können. Der Ministerrat hat den Verordnungsentwurf gebilligt und die externe Anhörung eingeleitet.

Die geplante Regelung soll verhindern, dass betroffene Kinder und Jugendliche den Kontakt zu ihrer Klasse und den Anschluss an den Lernstoff verlieren. Teilbeschulung kann dem Entwurf zufolge im Präsenzunterricht, im bestehenden Distanzunterricht oder kombiniert stattfinden. Sie soll an allen Schulformen möglich sein.

Für jedes Kind soll die Schule einen individuellen Förderplan aufstellen. Darin werden der Stundenumfang, fachliche Schwerpunkte, notwendige Unterstützung und die schrittweise Rückkehr in den regulären Schulalltag festgelegt. Spätestens nach drei Monaten muss der Plan überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Voraussetzung für die Teilbeschulung sind ein Antrag, eine ärztliche oder psychologisch-psychotherapeutische Bescheinigung über die Auswirkungen der Erkrankung auf die Belastbarkeit in der Schule sowie eine Stellungnahme der Schule. Bei Minderjährigen kann die Schule den Antrag nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten stellen. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über die Genehmigung.

In der Regel soll die Maßnahme zunächst für höchstens drei Monate gelten. Verlängerungen bleiben möglich; in besonderen Fällen kann Teilbeschulung länger angeordnet werden, wenn eine vollständige Belastbarkeit gesundheitlich auf absehbare Zeit nicht erreicht werden kann. Für Noten, Nachteilsausgleiche, Versetzungen und Abschlüsse sollen die bisherigen schulrechtlichen Vorgaben weiter gelten.

Die gesetzliche Grundlage steht bereits: Paragraf 12a des Schulpflichtgesetzes trat am 1. August 2026 in Kraft. Mit der nun geplanten Verordnung will das Bildungsministerium die Umsetzung an öffentlichen Schulen im gesamten Saarland konkret regeln. Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot erklärte, die Regelung solle den Weg zurück in den regulären Schulalltag offenhalten. Grundlage dieses Berichts ist eine Medieninformation des saarländischen Bildungsministeriums vom 2. September 2026.

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