StartPanoramaBildungsministerium eröffnet Schüler*innen einen neuen Weg zur Fachhochschulreife

Bildungsministerium eröffnet Schüler*innen einen neuen Weg zur Fachhochschulreife

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Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) eröffnet Schüler*innen, die den Besuch der gymnasialen Oberstufe vorzeitig beenden, ab sofort den Weg zur Fachhochschulreife. Mit einer neuen Verordnung erhalten diese Schüler*innen die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben, sofern sie neben dem bereits erbrachten schulischen Teil auch den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife nachweisen können.

„Im Schuljahr 2019/20 haben im Saarland rund 400 Schülerinnen und Schüler die gymnasiale Oberstufe vorzeitig – das heißt ohne Abitur – beendet. Die Gründe dafür sind vielfältig. Diesen jungen Menschen eröffnen wir jetzt einen neuen Weg, um die Fachhochschulreife zu erlangen. Im Leben läuft nicht immer alles gleich nach Plan. Unterschiedliche Wege können zum Ziel führen und Pläne sich ändern. Das berücksichtigen wir mit der neuen Regelung und sorgen so für bessere Bildungschancen“, erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot.

Paula Schubmehl, 21, aus St. Wendel profitiert von dieser Neuregelung. Sie erklärt: „Ich bin im letzten Jahr mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife vom Gymnasium abgegangen, weil ich lieber was Praktisches machen wollte. Ich absolviere zurzeit meinen Bundesfreiwilligendienst in der Grundschule Bliesen und möchte mit dem Erwerb der Fachhochschulreife im Herbst ein Studium Soziale Arbeit oder Lehramt Grundschule beginnen.“

Zuerkennung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife

Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife kann zuerkannt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem mindestens zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf,
  • mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung,
  • Abschluss eines freiwilligen sozialen Jahres,
  • Abschluss eines freiwilligen ökologischen Jahres,
  • Abschluss des Wehrdienstes,
  • Abschluss des Zivildienstes,
  • Abschluss des Bundesfreiwilligendienstes,
  • Abschluss eines mindestens einjährigen gelenkten Praktikums,
  • erfolgreicher Abschluss der Klassenstufe 11 der Fachoberschule oder
  • Abschluss vergleichbarer fachpraktischer Ausbildungen, die von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannt werden.

Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird auf Antrag vom MBK oder der besuchten Fachoberschule ausgestellt. Es wird empfohlen, sich insbesondere vor der Durchführung der fachpraktischen Ausbildung von den Mitarbeiter*innen des Referates D 2 beraten zu lassen. Für ehemalige Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe besteht auch nachträglich die Möglichkeit, die Fachhochschulreife unter den oben genannten Voraussetzungen zu erwerben.

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