- Festnahmen erfolgten im Rahmen der Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich und Luxemburg
- Mehrere Personen mussten Ersatzfreiheitsstrafen antreten
- Teilweise konnten Geldstrafen vor Ort bezahlt werden
Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hat die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken am 23. und 24. Mai mehrere per Haftbefehl gesuchte Personen festgenommen.
Wie die Bundespolizei mitteilte, kontrollierten Einsatzkräfte am frühen Morgen des 23. Mai einen grenzüberschreitenden Reisebus am Fernbusbahnhof in Saarbrücken. Dabei stellte sich heraus, dass gegen einen 25-jährigen rumänischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz vorlag. Da er die geforderte Geldsumme von 900 Euro nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 14-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Am selben Abend nahmen Beamte an der Kontrollstelle auf der BAB 8 einen weiteren rumänischen Staatsangehörigen fest. Gegen den 34-Jährigen bestand ein Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Weil er die Geldstrafe in Höhe von 2.625 Euro nicht begleichen konnte, musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 87 Tagen antreten.
Am 24. Mai kontrollierte die Bundespolizei im Bereich der Grenze zu Luxemburg einen syrischen Staatsangehörigen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Betrugs vor. Durch die Zahlung von 450 Euro konnte der Mann eine Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden und seine Reise fortsetzen.
Kurz darauf überprüften Einsatzkräfte auf der BAB 6 einen afghanischen Staatsangehörigen in einem aus Frankreich kommenden Fahrzeug. Die Behörden stellten eine Ausschreibung zur Festnahme wegen versuchter unerlaubter Einreise fest. Der 26-Jährige zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 590 Euro und verhinderte damit die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe.
In den späten Abendstunden kontrollierte die Bundespolizei zudem einen 27-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen bei der Einreise aus Frankreich auf der BAB 6. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Nach anfänglichen Schwierigkeiten konnte auch er die Geldstrafe in Höhe von 400 Euro begleichen und dadurch eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.


