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Blieskastel: Wiederaufnahme des regulären Sportbetriebs

Blieskastel: Wiederaufnahme des regulären Sportbetriebs


Der normale Trainingsbetrieb kann nach den Sommerferien unter bestimmten Voraussetzungen wieder beginnen

In den sechswöchigen Ferien haben rund 20 Vereine vom städtischen Angebot Gebrauch gemacht, Hallen trotz eigentlicher Hallenschließzeit zu nutzen. So konnten Trainingsrückstände, die aufgrund der Corona-Pandemie aufgelaufen sind, ausgeglichen werden. Nun erreichten die Stadtverwaltung Blieskastel vermehrt Anfragen hinsichtlich der Nutzung städtischer Hallen nach den Sommerferien. Kann der normale Trainingsbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen beginnen? Ja, aber weiterhin gilt, dass die Vereine Ihre Trainings- und Spielzeiten bei der Stadt beantragen müssen, damit Doppelreservierungen ausgeschlossen werden können. Nach der vollständigen Prüfung werden die Vereine eine Genehmigung/Ablehnung erhalten.

Bitte beachten: Um Proben/Trainingseinheiten/Wettkämpfe/private Veranstaltungen durchführen zu können, sind stets die geltenden Regelungen der Rechtsverordnung und der Hygienerahmenkonzepte der Landesregierung und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts durch Veranstalter*innen zwingend zu beachten, um Infektionen zu vermeiden und eine Nachverfolgung sicherzustellen. Auch Duschen können unter diesen Voraussetzungen wieder genutzt werden:

Wettkämpfe sind auch wieder zulässig mit max. 35 Personen. In der Zahl miteinbegriffen sind auch Trainer, Auswechselspieler, Schiedsrichter etc.. Die Zuschauerzahl sollte möglichst begrenzt sein. Der Ablauf in Bezug auf Zuschauer sollte daher detailliert im Hygienekonzept aufgeführt sein. Die maximale Anzahl von Zuschauern muss im Konzept niedergeschrieben werden. 
Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern, Taufe o.ä. mit mehr als 20 Personen sind mindestens 72 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Ortspolizeibehörde anzumelden. Die Anmeldung mit Ort, Zeit, Dauer und der Besucherzahl sollte formlos und schriftlich (per Mail) erfolgen: ordnungsamt@blieskastel.de oder info@blieskastel.de
Wer eine bestimmte Blieskasteler Location anmieten möchte, muss dies bei der Hallenverwaltung, Tel. 06842/923-1323 oder unter 06842/926-1333 anfragen. Nach ausreichender Prüfung, ob das Objekt die Personenzahl zulässt und der Termin frei ist, wird die Veranstaltung genehmigt. Auch hier gilt die Einhaltung der Hygiene-, Abstands- und Sicherheitsvorkehrungen. (fb3)

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