StartFeatureBürgerversammlung zum Airsoft-Spielbetrieb in Altenwalder Waldstück

Bürgerversammlung zum Airsoft-Spielbetrieb in Altenwalder Waldstück

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Gut drei Dutzend Menschen waren dem Aufruf zu einer Bürgersammlung am Mittwoch, dem 14. April, am Altenwalder Friedhof gefolgt. Die „Black Dog´s“, die das Waldstück zwischen Schule, Friedhof und Skateranlage für den Airsoft-Sport nutzen möchten, luden die versammelte Menge direkt auf ihr Gelände ein. Dort wo ehemals die „Ranch“ der Familie Breyer gestanden hat, wurde unter dem Beisein von Bürgermeister Michael Adam, einigen Stadtverordneten und Revierförster Nils Lesch teilweise hitzig diskutiert.

Vieles, was an Argumenten ausgetauscht wurde, findet sich bereits in unserem Beitrag von letzter Woche. Neu war die Information von Diana David, dass der Eigentümer und Verpächter des Grundstücks nichts davon wisse, dass das Gelände gepachtet wurde, um darauf „Airsoft“ zu spielen. Dem widersprach der Pächter Frank Brech. Wir haben uns deshalb mit der Berliner Immobiliengesellschaft MGC in Verbindung gesetzt und erhielten prompt eine Antwort des Geschäftsführers Murat Güvener: Es sei ihm nicht bekannt, dass dort Airsoft ausgeübt werden soll. Er suchte während des Telefonats auch den Pachtvertrag heraus und überflog ihn. Auch dort sei keine Erlaubnis zur Verwendung des Geländes für den Geländesport vereinbart.

War´s das damit? Offensichtlich nicht, denn Güvener sagt: „In solchen Fällen raten wir den Pächtern, sie sollen sich eine Genehmigung von der örtlichen Gemeinde einholen.“ Zusätzlich verrät er uns, dass er das Grundstück vorher „der Waldschule“ angeboten hätte, damit die Altenwalder PädagogInnen den Kindern die Natur in direkter Anschauung näher bringen könnten. Das Angebot wurde aber augenscheinlich nicht angenommen.

Bürgermeister Adam nahm erst einmal eine Unterschriftenliste der Gegner des Airsoft-Spielbetriebs entgegen. Dann überließ er nach einer kurzen Ansprache den beiden Parteien die Diskussion und hörte sich an, was vorgetragen wurde. Eine Dame des Ordnungsamts protokollierte die unterschiedlichen Aussagen. Auch Revierförster Lesch kam zu Wort, als es um die Gefährlichkeit der Waffen ging. Er bestätigte, dass die maximal 7,5 Joule, die für Airsoftwaffen gesetzlich verankert wurden, im Vergleich zu seinen Jagdwaffen als sehr gering zu bemessen seien. Deren Energiewert beträgt mehr als 3000 Joule. Eine Demonstration durch Frank Brech und Ralf Deutscher zeigte zudem, dass die aus den Airsoftwaffen abgeschossenen Kugeln weder die das Spielfeld umgebende Kugelfangbahnen durchschlugen, noch einen normal bekleideten Menschen verletzen können. Auch das Geräuschniveau, das einzelne Waffen bei ihrer Betätigung erzeugten, dürften nicht zu größeren Beeinträchtigungen der Anwohner führen. Dies wird aber natürlich erst wirklich beurteilt werden können, wenn ein Spielbetrieb auf dem dafür vorgesehenen Teil des Grundstücks stattfindet und eine Vielzahl von Leuten aufeinander schießen.

Bis dahin dürfte allerdings noch ein weiter Weg für die Black Dog´s zu bewältigen sein. Denn für Waffen jenseits der 0,5 Joule Grenze gilt das deutsche Waffengesetz, das hohe Anforderungen an ein Gelände, das für den Airsoft-Spielbetrieb vorgesehen ist, stellt. Zunächst einmal fehlt, wie oben erwähnt, die notwendige Zustimmung des Verpächters nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a WaffG, was – eventuell – durch eine Genehmigung der Stadt (Ordnungsamt) geheilt werden könnte. Schon dies ist Auslegungssache, denn das Gelände wurde nicht zu diesem Zweck verpachtet und der Verpächter will offensichtlich auch keine explizite Erlaubnis für den Airsoft-Spielbetrieb erteilen.

Eine andere Voraussetzung ist ein befriedetes Gelände (§ 12 Abs. 4, Nr. 1a WaffG). Der Ausdruck definiert ein äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende (nicht notwendigerweise lückenlose) Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück. Auch dies ist gegenwärtig sicherlich nicht umgesetzt. Vor allem im an die Skateranlage grenzenden Bereich ist nicht erkennbar, wo das Gelände der ehemaligen Ranch beginnt und der städtische, also für die Allgemeinheit zugängliche, Sektor aufhört. Das soll sich aber noch ändern. Ein Wall soll aufgeschüttet werden.

Für die Nutzungsänderung haben die Black Dog´s bzw. der Pächter bereits einen Antrag bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Dort scheinen, so erklärte Frank Brech während der Versammlung, keine Vorbehalte gegenüber dem Airsoftgelände in Altenwald zu bestehen. Es seien ohnehin keine festen Gebäude geplant. Was kommen wird, ist eine „Shootingrange“, also ein Art  Schießstand und der Unterstand, der bereits installiert ist, kann jederzeit entfernt werden.

Ob Airsoftspiele auf dem Grundstück unterhalb der Waldschule stattfinden werden, dürfe also letztlich die Entscheidung der Stadtverwaltung sein, die prüfen muss, ob die waffenrechtlichen und baurechtlichen Voraussetzungen für den Spielbetrieb gegeben sind. Eine Tendenz ließ sich während der Begehung nicht erkennen.

Wir haben am Ende der Versammlung Stimmen gesammelt, welche die sehr unterschiedlichen Standpunkte und Sichtweisen verdeutlichen:

Bürgermeister Michael Adam: „Mein Fazit des Treffens ist, dass das geschehen ist, was gewollt war, dass nämlich miteinander geredet wird. Die Aufgabe war zunächst einmal Anwohner und Betreiber zusammenzubringen, damit beide Seiten ihre Fakten und Argumente vortragen können. Und jetzt muss im Nachgang jede zuständige Behörde ihre Entscheidung treffen.“

Diana David, Anwohnerin: „Ich habe nichts gegen den Sport, aber das gehört nicht in ein Wohngebiet. Wegen der Kinder, aber auch wegen der älteren Leute. Viele davon haben Angst. Denn sie hören es (die Schüsse).“

Alexandra Wenzel, Anwohnerin: „Einen Kompromiss kann ich mir nicht vorstellen. Das (Airsoftgelände) hat hier einfach nichts verloren. Hier ist ein Friedhof, eine Schule, ein Restaurant, eine Spielanlage. Es gibt bestimmt genügend andere Grundstücke. Gegen den Sport habe ich nichts. Die können sich abschießen wie sie wollen.“

Hubert Jung, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Stadtrat: „Neben einer Schule ist ein solches Vorhaben nicht unbedingt angebracht, aber es gilt natürlich auch die Eigentümerrechte zu beurteilen. Man merkt auch ein gesundes Misstrauen der Bevölkerung, weil zuvor auch keine gescheite Aufklärung seitens der Pächter betrieben wurde. Und für die Kinder hier im Umfeld ist dieser Sport auch kein positives Beispiel.“

Frank Brech, Pächter und Kassenwart des Black Dog´s Airsoftteams Saarland: „Mit uns kann man reden. Wir laden gerne alle noch einmal zu einem Rundgang ein, wenn alles fertig ist. Wir möchten den Dialog finden! Lassen Sie uns erstmal machen. Wenn wir fertig sind, können wir nochmal über alles sprechen. Sollte es dann noch Änderungswünsche geben, werden wir gerne darauf eingehen.“

Airsoft wird in der Rechtsprechung dem möglicherweise bekannteren Paintball gleichgesetzt. Wir haben dazu eine Analyse zur aktuellen Rechtslage gefunden, die quasi alle juristischen Fragestellungen behandelt:

http://www.fhvr-aiv.de/fileadmin/user_upload/fhvr/studium/veroeffentlichungen/Diplomarbeiten/2520_D_2009.pdf

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