OSNABRÜCK. Angesichts der anhaltenden Belastung von Gerichten und Justizvollzugsanstalten hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine Reform des Strafgesetzbuches angekündigt. Im Fokus steht dabei die Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein.
In einem Exklusiv-Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) sprach sich Stefanie Hubig deutlich dafür aus, das sogenannte Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat zu verfolgen. „Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung“, erklärte die Ministerin. Man müsse kritisch prüfen, ob die derzeitige strafrechtliche Verfolgung in einem angemessenen Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen stehe.
Entlastung der Justiz und soziale Gerechtigkeit
Hubig begründet ihren Vorstoß vor allem mit zwei Argumenten: der personellen Entlastung des Rechtsstaates und der sozialen Komponente. Aktuell werden Verstöße nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches („Erschleichen von Leistungen“) geahndet. Wer die fälligen Geldstrafen nicht zahlen kann, landet häufig in einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe.
Nach Ansicht der Ministerin trifft das geltende Recht überproportional häufig Menschen, die in Armut leben oder obdachlos sind. „Gehören Menschen, die sich schlicht keinen Fahrschein leisten können und schließlich im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“, gab Hubig zu bedenken. Die Inhaftierung dieser Personen binde zudem erhebliche Ressourcen in den Gefängnissen, die an anderer Stelle dringender benötigt würden.
Unterstützung durch den Anwaltverein
Rückendeckung erhält die Ministerin vom Deutschen Anwaltverein (DAV), der ebenfalls eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit fordert. Der DAV bezeichnet den aktuellen Zustand als „sozialpolitisch verfehlt“. Laut Statistiken gab es allein im Jahr 2024 bundesweit mehr als 144.000 polizeilich erfasste Fälle von Leistungserschleichung.
Nächste Schritte
Die Bundesjustizministerin kündigte an, im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts zeitnah konkrete Vorschläge vorzulegen. Ziel sei es, die „Strafwürdigkeit“ bestimmter Bagatellvergehen neu zu bewerten, um Kapazitäten für die Verfolgung von Schwerkriminalität, wie etwa digitale Gewalt oder organisierte Kriminalität, frei zu machen.

