Berlin/Saarbrücken/Bremen. Die Bundesregierung hat eine entscheidende Weichenstellung für die finanzielle Handlungsfähigkeit strukturschwächerer Bundesländer vorgenommen: Mit dem heutigen Beschluss zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes hat das Bundeskabinett eine der notwendigen einfachgesetzlichen Anpassungen im Zuge der kürzlich erfolgten Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den Ländern – und insbesondere den bisher besonders beschränkten Ländern Bremen und Saarland – zusätzliche Verschuldungsmöglichkeiten für Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen.
Hintergrund ist die vom Bundestag beschlossene Änderung des Grundgesetzes, die noch vor der Bildung der neuen Bundesregierung erfolgte. Durch diese wurde den Ländern eine Kreditaufnahme von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) eingeräumt – analog zur Regelung des Bundes im Rahmen der Schuldenbremse.
In der Begründung zur Grundgesetzänderung heißt es ausdrücklich: „Der zusätzliche Verschuldungsspielraum ermöglicht jedem einzelnen Land die Finanzierung von Zukunftsausgaben, […], die in besonderem Umfang neben den laufenden Ausgaben erforderlich sind.“ Um diesen Anspruch nun auch für Bremen und das Saarland umzusetzen, ist die Anpassung des Sanierungshilfengesetzes erforderlich.
Planungssicherheit für strukturschwächere Länder
Die Reaktionen aus den betroffenen Ländern fielen entsprechend positiv aus. Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger erklärte: „Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, diese Folgeänderung schnell auf den Weg zu bringen und nicht auf die lange Bank zu schieben. Nach der nun noch ausstehenden Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat haben Bremen und das Saarland die notwendige Planungssicherheit, um das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch weiterhin zu verfolgen. Gleiches Recht für alle ist ein Grundsatz, der nicht zur Disposition gestellt werden darf.“
Auch Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte äußerte sich zufrieden: „Die gegenwärtige Lage stellt alle Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Durch die jetzt gefundene Regelung wird gewährleistet, dass auch Saarland und Bremen eine konsequente Politik für Wachstum und Beschäftigung betreiben können und nicht zu wirtschaftlich kontraproduktiven Kürzungen gezwungen werden.“
Nächste Schritte
Die nun beschlossene Gesetzesänderung muss noch den parlamentarischen Prozess im Bundestag und im Bundesrat durchlaufen. Mit dem Beschluss sendet das Bundeskabinett jedoch ein klares Signal für eine gleichberechtigte finanzpolitische Ausstattung aller Bundesländer. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass auch strukturschwächere Regionen ihre Investitionsfähigkeit stärken und Maßnahmen zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen ergreifen können.

