Die CDU-Landtagsfraktion hat den Beschluss des Bundeskabinetts zur geplanten Einführung einer IP-Adressspeicherung begrüßt. Nach Angaben der Bundesregierung sieht der Gesetzentwurf vor, dass Internetanbieter künftig IP-Adressen sowie zugehörige Anschlussdaten für drei Monate speichern sollen. Ermittlungs- und Polizeibehörden könnten im Falle eines Anfangsverdachts auf Straftaten darauf zugreifen.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Anja Wagner-Scheid, bezeichnete den Kabinettsbeschluss als wichtigen Schritt für die innere Sicherheit. Nach ihrer Einschätzung habe bislang häufig das Problem bestanden, dass Ermittlungsbehörden mutmaßliche Täter im Internet nicht identifizieren konnten, weil relevante Daten bereits gelöscht gewesen seien.
Die CDU verweist darauf, dass digitale Anonymität nach ihrer Auffassung bei verschiedenen Straftaten missbraucht werde. Genannt werden unter anderem Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Betrugsdelikte im Internet, Terrorismus und organisierte Kriminalität.
Nach Ansicht der Fraktion könne die Speicherung von IP-Adressen dazu beitragen, Ermittlungen zu erleichtern, Täterstrukturen offenzulegen und Beweise zu sichern.
Zugleich verweist Wagner-Scheid auf die rechtliche Debatte um das Thema. Sie erklärte, der Europäischer Gerichtshof habe 2022 klargestellt, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sei.
Kritiker solcher Regelungen warnen seit Jahren vor Eingriffen in Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung. Das weitere parlamentarische Verfahren zum Gesetzentwurf bleibt abzuwarten.

