StartPolitikCDU-Landtagsfraktion kritisiert Vorschlag zur Reform des § 218 StGB

CDU-Landtagsfraktion kritisiert Vorschlag zur Reform des § 218 StGB

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Die CDU-Landtagsfraktion Saar hat sich entschieden gegen einen Vorschlag ausgesprochen, der von einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission erarbeitet wurde. Dieser sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen generell zu entkriminalisieren und bestimmte Schutzvorschriften abzuschaffen. Dagmar Heib, die rechtspolitische Sprecherin und Beauftragte für Familienpolitik der Fraktion, betonte die Bedeutung der bestehenden Regelungen, die sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau als auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigen.

Die CDU-Fraktion warnt vor einer gefährlichen Spaltung der Gesellschaft durch das Aufbrechen eines „längst befriedeten Kulturkampfs“ und sieht in dem aktuellen Vorschlag eine Missachtung der bisherigen verfassungsrechtlichen Grundlagen und des Schutzes ungeborenen Lebens. Heib sprach sich dafür aus, notfalls gerichtliche Schritte zu ergreifen, sollte die Ampel-Koalition den Vorschlag übernehmen. Sie betonte weiterhin die Wichtigkeit der Beratungspflicht und der Wartezeit als Schutzmaßnahmen für das ungeborene Leben und kritisierte den Kommissionsbericht für dessen mangelnde Auseinandersetzung mit der bestehenden Rechtsprechung und den grundrechtlichen Abwägungen.

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