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Corona-Verordnung: Ab 2. Dezember 2021 gelten Neuregelungen im Schul- und Kulturbereich

Der Ministerrat hat angesichts der Entwicklung der Corona-Lage eine allgemeine Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Damit gehen auch Neuregelungen für Schulen und im Kulturbereich einher. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung treten am Donnerstag, den 2. Dezember 2021 in Kraft.

An den Schulen werden Infektionsschutzmaßnahmen bereits auf einem sehr hohen Niveau umgesetzt. Dazu gehören insbesondere die allgemeine Maskenpflicht, das regelmäßige Lüften und die schulische Testpflicht. Auch schulische Veranstaltungen finden nur noch eingeschränkt und unter verstärkten Infektionsschutzbedingungen statt. Die derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden nun im Bereich der Corona-Testungen und der Zugangsvoraussetzungen für Veranstaltungen an Schulen nochmals angepasst.

Neuregelungen im Schulbereich: 

Neuregelungen im Kulturbereich:

Um die Testpflicht im Rahmen der 2G-plus-Regelung zu erfüllen, besteht nach der neuen Verordnung weiterhin grundsätzlich auch die Möglichkeit, vor Ort einen Schnelltest durchzuführen, wenn dies angeboten wird. Der Test muss in diesem Fall unter Aufsicht desjenigen durchgeführt werden, der für die Kontrolle der 2G-plus-Regelung verantwortlich ist.

Von den 2G- und 2G-plus-Regelungen ausgenommen sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Kinder, die zwar das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch eine Kita oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen und im Rahmen eines dortigen Testangebotes regelmäßig auf eine Corona-Infektion getestet werden. Ausgenommen von den Regelungen sind ebenfalls minderjährige Schüler*innen, die regelmäßig an den Schul-Testungen teilnehmen. Ausnahmen gelten zudem für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder in den letzten drei Monaten wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden konnten, sie müssen einen entsprechenden Testnachweis vorlegen.

Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur

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