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Coronavirus – Testungen und Schutzschirm

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Sitzung der Vertreterversammlung am 03.06.2020

Saarbrücken. Am Mittwoch, den 03.06.2020, fand die 2. Sitzung im Jahr 2020 der Vertreterversammlung der KV Saarland statt. Das Treffen fand extern in großen Räumlichkeiten statt, um die aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Das Coronavirus war auch dominierendes Thema der Sitzung:

Referentenentwurf des BMG zu Testungen auf das Coronavirus

Hintergrund: Der kürzlich vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichte Referentenentwurf zu Testungen auf das Coronavirus sieht im Kern vor, auch Personengruppen ohne Symptome einer Infektion umfassender zu testen. Dabei soll es sich um Gruppen handeln, bei denen eine Infektion naheliegend erscheint oder bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie selbst oder Personen in ihrem Umfeld bei einer Infektion besonders gefährdet wären. Tests im Zuge einer Krankenbehandlung fallen nicht unter diese Regelung. Die Tests sollen vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) oder durch von ihm beauftragte Ärzte durchgeführt werden.

Nach Ansicht der Vertreterversammlung muss der Referentenentwurf noch dringend überarbeitet werden:

1)        Nicht nur dem ÖGD, auch den Vertragsärzten muss eingeräumt werden, nach den im Entwurf vorgesehenen Kriterien auf das Coronavirus testen zu können. Diese haben die Nähe zu den Menschen im Lande und bieten die Struktur, flächendeckend Testungen durchzuführen. 

2)        Zum Schutz der Patienten, der Ärzteschaft und des Praxispersonals ist es wichtig, dass auch vor Durchführung von ambulanten Operationen auf das Coronavirus getestet werden kann. Der im Entwurf vorgesehene Leistungsumfang ist entsprechend zu erweitern.

Generell führt das Thema Testungen derzeit in den Arztpraxen zu zeitaufwändigen Diskussionen, die das Arzt-Patientenverhältnis belasten. Die Vertreterversammlung fordert deshalb, dass zügig klare und transparente Regelungen vom Gesetzgeber zur Thematik der Testungen umgesetzt werden. 

Coronavirus- Antikörpertests

Hintergrund: Seit einigen Wochen sind Antikörpertests gegen das Coronavirus auf dem Markt, die eine Immunität nach durchgemachter Corona-Infektion anzeigen sollen. 

Die Vertreterversammlung lehnt Antikörpertests gegen das Coronavirus bei asymptomatischen Personengruppen entschieden ab. Ein positives Testergebnis ist aus mehreren Gründen nicht aussagekräftig: 

1) Die Rate der falsch-positiven Tests ist zu hoch

2) Es ist unsicher, ob ein positiver Antikörper-Titer eine Immunität belegt

3) Es ist darüber hinaus unklar, wie lange eine solche Immunität anhalten würde

Antikörpertests sollten derzeit ausschließlich im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen durchgeführt werden. Die VV begrüßt ausdrücklich die seitens der Universität des Saarlandes durchgeführte epidemiologische Studie und unterstützt die Beteiligung der KVS als Kooperationspartner. 

Schutzschirm für Vertragsärzte – „Krisenfall-HVM“

Hintergrund: Zum Erhalt der vertragsärtzlichen Versorgungsstruktur während der Corona-Pandemie wurde vom Gesetzgeber ein neuer § 87b Abs. 2a im SGB V eingeführt. Dieser Paragraf ermöglicht neue Regelungen zur Honorarverteilung bzw. -vergütung im Krisenfall.

Die Vertreterversammlung beschließt die Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) rückwirkend zum 01.01.2020. Der geänderte HVM enthält Regelungen für die Vergütung im Krisenfall, das heißt im Falle einer Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder eines anderen Großschadensereignisses. In einem solchen Fall wird allgemein praxisindividuell ein auf dem Vorjahresquartal basierendes „Soll-Honorar“ ausgezahlt.

Foto: ©KV Saarland

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