StartFeatureCyberangriff auf externen Dienstleister betrifft auch Patienten des UKS

Cyberangriff auf externen Dienstleister betrifft auch Patienten des UKS

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  • 1266 Patientinnen und Patienten des UKS nach Angaben der Klinik betroffen
  • Gestohlen wurden überwiegend Stammdaten, in einigen Fällen auch Gesundheitsinformationen
  • UKS kündigt weitere Informationen und Begleitung des Aufklärungsprozesses an

Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) hat über einen Cyberangriff auf einen externen Abrechnungsdienstleister informiert, von dem auch Patientinnen und Patienten der Klinik betroffen sind. Nach Angaben des UKS wurden bei dem Angriff Daten von insgesamt zehntausenden Personen aus verschiedenen Kliniken in Deutschland entwendet.

Wie das Klinikum mitteilte, erhielt es am 18. Mai 2026 Kenntnis darüber, dass 1266 Patientinnen und Patienten des UKS betroffen sind. Bei den entwendeten Daten handelt es sich überwiegend um sogenannte Stammdaten wie Namen, Geburtsdaten und Adressen. In rund 400 Fällen könnten den Angaben zufolge auch Informationen zu Diagnosen und Behandlungsarten betroffen sein.

Der betroffene Dienstleister übernimmt für zahlreiche Kliniken in Deutschland die Abrechnung von Leistungen bei privat oder zusatzversicherten Patientinnen und Patienten sowie bei Selbstzahlern. Nach Angaben des UKS ereignete sich der Cyberangriff Mitte April. Die zuständige Datenschutzbehörde sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seien am 16. April informiert worden.

Das UKS erklärte, seit Bekanntwerden des Vorfalls in engem Austausch mit dem Dienstleister und anderen betroffenen Kliniken zu stehen. Der externe Anbieter habe unter Einbeziehung von Sicherheitsexperten eine Analyse des Vorfalls durchgeführt. Nach dessen Einschätzung sei eine Veröffentlichung der gestohlenen Daten derzeit nicht wahrscheinlich.

Der kommissarische Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende des UKS, Michael Zemlin, erklärte, das Klinikum habe sich aufgrund der Sensibilität von Gesundheitsdaten für eine öffentliche Information entschieden. Zugleich habe man den Dienstleister zu einer transparenten Kommunikation aufgefordert. Vorrang habe eine schnelle Information der betroffenen Personen.

Nach Angaben des UKS soll der Dienstleister die Betroffenen direkt informieren. Die Datenschutzbeauftragte des Klinikums werde diesen Prozess begleiten und kontrollieren.

Für Fragen stellt das UKS die Kontaktadresse zur Verfügung.

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