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Das Grüne Bündnis Saarland zeigt sich entsetzt über die jüngsten Mitteilungen aus dem Landesvorstand

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Immer schneller überschlagen sich die Ereignisse rund um den Landesvorstand von Bündnis 90/ Die Grünen im Saarland. Neben Barbara Mayer-Gluche sind am Donnerstag zwei weitere Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands zurückgetreten. Dies steht offensichtlich im Zusammenhang mit der Entscheidung des verbliebenen Landesvorstands, den Parteitag mit den geplanten Nachwahlen des Landesvorstands am Samstag abzusagen. Darüber hinaus plant der verbliebene LaVo Gerüchten zufolge auch eine Absage der Landeslistenwahl für den Bundestag.
Diese unmittelbare Reaktion auf die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts, welches die Delegiertenliste des Ortsverbands Saarlouis für ungültig erklärte, spricht für sich selbst. „Es wirkt so, als würde der Vorstand Wahlen verhindern wollen, weil zuvor abgesprochene Mehrheiten nicht mehr sichergestellt sind“ erklärt Benjamin Mey, stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ Die Grünen im Gemeinderat Rehlingen-Siersburg.
Eine Absage der Wahlversammlung zur Aufstellung einer diesmal zulässigen Landesliste zur Bundestagswahl wäre aus Sicht des Grünen Bündnisses Saarland eine Katastrophe. „Jedem in der Landespartei muss daran gelegen sein, eine satzungskonforme und gültige Liste aufzustellen. Zu diesem Zweck haben 13 Ortsverbände rechtzeitig einen Sonderparteitag beantragt.“
Samstag besteht jedoch die letzte Chance, eine gültige Landesliste für die Bundestagswahl zu wählen, nach dem die am 20.6. gewählte Liste durch die Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz nicht eingereicht werden darf.
Eine Absage sei aus Sicht des Bündnisses nicht zulässig und führte dazu, dass der Vorstand die Einreichung einer gültigen Landesliste aktiv verhindern würde.
„Ein solches Handeln richtet sich klar gegen das Wohl unserer Partei. Wer auf Biegen und Brechen eine gültige Listenaufstellung verhindern will und damit dafür sorgt, dass die Saarländer mit ihrer 2. Stimme nicht Bündnis 90/ Die Grünen wählen können, handelt unverantwortlich.“ so Petra Port.
Die unausweichliche Konsequenz wären neben weiteren Parteiausschlussverfahren auch die Prüfung von persönlichen Schadensersatzansprüchen gegen die handelnden Personen. Bereits angefallene Wahlkampfkosten, aber auch der Wegfall von Mitteln aus der Bundespartei könnten hier ggf. geltend gemacht werden.

Grünes Bündnis Saarland

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