StartPolitikDennis Lander: Erste Anhörung bestätigt Kritik an Verschärfung des Polizeigesetzes

Dennis Lander: Erste Anhörung bestätigt Kritik an Verschärfung des Polizeigesetzes

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Nach der heutigen ersten Anhörung zum Gesetz zur Neuregelung der polizeilichen Datenverarbeitung im Saarland im Innenausschuss sieht sich die Linksfraktion in ihrer Kritik an der Gesetzesverschärfung bestätigt: „Die überwiegende Mehrheit der Gutachter hält den Gesetzentwurf der Landesregierung in Teilen für verfassungswidrig. Das hat die heutige Anhörung noch einmal klar gemacht“, sagt der Innenpolitiker Dennis Lander. „Vom Rechtswissenschaftler Dr. Dennis-Kenji Kipker von der Uni Bremen, über Netzpolitik.org bis zu der Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo haben die externen Experten heute deutliche Kritik am Entwurf geübt. Sie kritisieren zu Recht, dass verdeckte Überwachungsmaßnahmen wie die Speicherung von Anrufen und Verkehrsdaten bei Geistlichen ausdrücklich untersagt sein sollen, bei Journalistinnen und Journalisten aber nicht. Freie und kritische Medien brauchen einen verlässlichen Schutz ihrer Quellen. Diese ‚Hierarchisierung innerhalb der Gruppe der Berufsgeheimnisträger‘ (netzpolitik.org) ist auf viel Unverständnis gestoßen. Es ist heute auch kritisiert worden, dass die Schwelle für Überwachungsmaßnahmen so abgesenkt werden soll, dass keine konkrete Gefahr mehr vorliegen muss, sondern nur eventuell die Möglichkeit bestehen muss, dass ein Bürger oder eine Bürgerin vielleicht eine Straftat begehen könnte. Und der geplante Einsatz von Bodycams in Privatwohnungen hat bei den Experten ebenfalls keinen großen Beifall gefunden (Dr. Dennis-Kenji Kipker: „Auch beim gegenwärtig gewählten Regelungsvorschlag (bestehen) nach wie vor rechtliche Bedenken… Diese betreffen die generelle Tonaufzeichnung, die dargelegten Schutzziele, die angelegte Gefahrenschwelle, und den Einsatz in privaten Wohnräumen…“). Wir nehmen diese Kritik sehr ernst. Und die die Regierung tragenden Fraktionen CDU und SPD wären gut beraten, dies ebenfalls zu tun. Denn in der derzeitigen Form bringt der Gesetzentwurf nicht mehr Sicherheit, sondern nur eine erhebliche Beschneidung von Freiheitsrechten bei massiven rechtlichen Bedenken.“

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