StartFeatureDarf Chefarzt trotz Ermittlungen wegen sexueller Nötigung zurück auf seinen Posten?

Darf Chefarzt trotz Ermittlungen wegen sexueller Nötigung zurück auf seinen Posten?

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Hat die Staatskanzlei Druck auf Zeuginnen gemacht?

Nachdem die „Frankfurter Rundschau“ heute über die Wieder-Einstellung des im Mai suspendierten Chefarztes der HNO-Klinik an der Homburger Uniklinik und ein mögliches Einwirken der Staatskanzlei auf Zeugen berichtet, fordert die Linksfraktion im Saarländischen Landtag vollumfänglich Aufklärung. Der rechtspolitische Sprecher Dennis Lander, stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zum Missbrauchsverdacht an der Uniklinik: „Ist es wahr, dass die Person, die innerhalb der Staatskanzlei das Disziplinarverfahren gegen den Chefarzt leitet, die Anwälte der Zeuginnen kontaktiert hat und ‚quasi als Bote des Rechtsanwalts von Professor S.‘ über eine mögliche künftige Zusammenarbeit sprechen wollte, was die Zeuginnen als Drohung verstehen konnten? Geschah dies mit Wissen und gar auf Anweisung des Chefs der Staatskanzlei oder des verantwortlichen Wissenschaftsministers und Ministerpräsidenten Tobias Hans? Oder was sagen Chef der Staatskanzlei und Wissenschaftsminister zu diesen Telefonaten? Wie erklären Sie die Wieder-Einsetzung des Chefarztes trotz weiter laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen sexueller Belästigung, trotz Vorwürfen schwerer Behandlungsfehler und trotz einer weiter ungeklärten Rolle von S. bei der nicht erfolgten Aufklärung von Verletzungen von Kindern im Genital- und Analbereich nach HNO-Operationen?  

Wissenschaftsminister Hans


Wenn die Staatskanzlei nun erklärt, weil mehrere betroffene Frauen bei der Polizei Aussagen zu den Übergriffen ihres Chefs gemacht haben, bestünde ‚keine Gefahr einer unlauteren Einflussnahme des Beamten auf die Ermittlungen in dem Sinne, dass er auf Zeugen einwirken wird‘, ist das hanebüchen. Mit dieser Argumentation müsste jeder Beschäftigte des Landes, gegen den Ermittlungen laufen wegen sexuellen Übergriffen, Vergewaltigung, Missbrauch, Körperverletzung, Raub oder sogar Mord, im Amt bleiben oder umgehend von der Landesregierung wieder in sein Amt zurückgeholt werden.
Einen Chefarzt, gegen den massive Vorwürfe von Behandlungsfehlern im Raum stehen, mit der Begründung wieder einzustellen, er sei ‚auf den Erhalt seiner Fähigkeiten als Operateur angewiesen‘ und ‚dies sei nur durch eine entsprechende Operationspraxis möglich‘, ist fahrlässig und ein Schlag ins Gesicht für die betroffenen Patientinnen und Patienten. Der Wissenschaftsminister und Ministerpräsident muss hier umgehend für Aufklärung sorgen und dem Eindruck vieler Saarländerinnen und Saarländer entgegenwirken, dass diese Regierung die Untaten an der Uniklinik nur vertuscht. Die Linksfraktion wird dieses Thema auf die Tagesordnung des Wissenschafts- und des Justizausschusses setzen.“

Link zum Artikel der „Frankfurter Rundschau“:

https://www.fr.de/panorama/als-waere-nichts-geschehen-90167858.html

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