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Die Polizei Neunkirchen informiert

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Wohnungseinbruchsdiebstahl

Neunkirchen (ots) – Ottweiler. Am Nachmittag des 30.01.2021 kam es in der Zeit von 13.40 h bis 14.20 zu einem Wohnungseinbruchsdiebstahl in ein Wohnanwesen in der Gerhart-Hauptmann-Straße in Ottweiler. Die Hauseigentümer waren im Tatzeitraum mit dem Hund spazieren und stellten den Einbruch nach ihrer Rückkehr fest. Bislang unbekannte Täter begaben sich auf die Gebäuderückseite und schlugen ein Fenster ein. Aus der Wohnung wurden Bargeld und Schmuck entwendet. Täterhinweise bitte an die Polizeiinspektion Neunkirchen, Tel.: 06821-2030

Verkehrsunfall unter Drogeneinfluss

Eppelborn. Am Abend des 30.01.2021 kam es gegen 22.20 h zu einem Verkehrsunfall in der Dirminger Straße in Eppelborn. Ein 19 Jahre alter PKW-Fahrer aus Eppelborn befuhr mit einem PKW die Dirminger Straße in Fahrtrichtung Ortsmitte. Aufgrund überhöhter Geschwindigkeit verlor er bei regennasser Fahrbahn in einer Linkskurve die Kontrolle über den PKW und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Hierbei kollidiert er mit zwei geparkten PKW, wobei ein PKW gegen die Hauswand eines Wohnanwesens geschleudert wird, sowie gegen ein geparktes Firmenfahrzeug. Hierbei entstand jeweils erheblicher Sachschaden. Bei der Kontrolle des Fahrers stellte sich heraus, dass dieser unter Drogeneinfluss stand, so dass ihm eine Blutprobe entnommen wurde.

Verkehrskontrolle eines alkoholisierten PKW-Fahrers

Neunkirchen. Am 31.01.2021 fiel gegen 02.50 h, einer Funkstreifenwagenbesatzung in der Brückenstraße in Neunkirchen der Fahrer eines PKW auf, der mit quietschenden Reifen abbog. Bei der Kontrolle des 27 Jahre alten PKW-Fahrers aus Ludwigshafen stellte sich heraus, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 2,42 Promille. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde sichergestellt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Illingen. Am Morgen des 31.01.2021 wurde gegen 02.00 h der Polizei fernmündlich mitgeteilt, dass auf einem Parkplatz in der Poststraße in Illingen ein Jugendlicher Fahrübungen machen würde. Wie festgestellt war der Sachverhalt zutreffend. Der 17 Jahre alte Jugendliche aus Illingen war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Der PKW wurde ihm von seinem 18 Jahre alten Bekannten, der im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, für Übungszwecke zur Verfügung gestellt. Da es sich bei dem P+R Parkplatz um einen öffentlichen Verkehrsraum handelte, wurde gegen den Fahrer ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch gegen den 18jährigen wird ein Verfahren eingeleitet, da er den PKW für die Fahrübungen zur Verfügung stellte.

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