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Die Polizei St. Ingbert informiert

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Körperverletzung in Schrebergartenanlage bei St. Ingbert-Schüren

St. Ingbert-Schüren. Im Bereich der Richtung Spiesen-Elversberg angrenzenden Schrebergartenanlage kam es am Samstagabend, gegen 18:10 Uhr zu einem Körperverletzungsdelikt. Die Eigentümer eines Schrebergartens (Eheleute im Alter von 58 und 64) aus Spiesen-Elversberg gerieten mit einem anderen Paar in Streit. Grund war, dass die sich auf einem Spaziergang befindliche Familie ihren Hund wider rechtlicher Bestimmungen frei laufen ließ. Der Streit endete in einer Körperlichen Auseinandersetzung, in Folge derer die beiden Schrebergartennutzer leicht verletzt wurden. Die Polizei ermittelt nun wegen Körperverletzung. Das Spazieren mit nicht angeleinten Hunden stellt darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

Personenkontrolle in der Gustav-Clauss-Anlage/Auffinden eines Schlagrings und von Betäubungsmitteln

St. Ingbert. Am späten Samstag Abend, gegen 23:30 Uhr, beschwerten sich Anwohner im näheren Bereich der Parkanlage in St. Ingbert über Lärm. Sofort herangeführte Kräfte der Polizei stellten 4 Heranwachsende aus St. Ingbert fest, die auf einer Bankreihe in der Parkanlage laute Musik abspielten. Im Zuge der erfolgten Personenkontrollen wurde darüber hinaus bei einem Heranwachsenden eine geringe Menge an Betäubungsmitteln festgestellt. Ein weiterer Heranwachsender führte verbotswidrig einen Schlagring mit sich. Auch eine während der Kontrolle schnell entsorgte geringe Menge eines Cannabisproduktes konnte aufgefunden werden. Die Personen müssen sich jetzt in Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Selbstverständlich mussten die Personen die Parkanlage nach Reinigung von Dosen und Unrat verlassen.

 

Verkehrskontrolle mit alkoholisiertem Fahrradfahrer

St. Ingbert. Unmittelbar nach der in der Parkanlage durchgeführten Kontrolle, gegen 23:27 Uhr,  fiel den eingesetzten Beamten ein 46-jähriger Mann aus St. Ingbert auf, der sein Fahrrad in unsichererer Fahrweise führte. Bei der sodann durchgeführten Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht nur unter alkoholischer, sondern auch unter der Beeinflussung von Betäubungsmitteln stand. Auch führte der Mann eine geringe Menge eines Betäubungsmittels mit sich. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Mann musste die Beamten zur Dienststelle begleiten. Nun erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt.

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