StartThemenEinführung der Erfüllungsübernahme ein gutes Signal

Einführung der Erfüllungsübernahme ein gutes Signal

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Bereits 2015 wurde u.a. in NRW ein entsprechender Vorstoß zur Einführung unternommen. Nun haben die Regierungsfraktionen im Landtag dieses Ansinnen aufgenommen und kommen einer langjährigen Forderung der Gewerkschaften und Kollegen/-innen entgegen.

Sobald in einer richterlichen Entscheidung einem Kollegen/-in Schmerzensgeld zugestanden wird und der Schädiger nicht zahlungsfähig ist, wird ab einer Höhe von 250 Euro der Dienstherr in die Lage versetzt, die entsprechende Forderung auszugleichen sofern die Beamten  „in pflichtgemäßer Ausübung des Dienstes oder im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Stellung“ gehandelt haben.

„Mittlerweile werden Polizisten/-innen wöchentlich mehrfach Opfer von gewalttätigen Übergriffen (Körperverletzungen). Wir begrüßen daher dieses Gesetz sehr, da es zur Wahrung von Ansprüchen der Kollegen/-innen dient und zumindest einen monetären Ausgleich für erlittenen Schaden bietet, der sonst oftmals ins Leere gelaufen ist“, so Sascha Alles (Landesvorsitzender).

Wir erwarten daher auch, dass das entsprechende Gesetz so schnell wie möglich in Kraft gesetzt werden kann und die 2. Lesung zügig erfolgen kann. Damit betroffe Kollegen und Kolleginnen noch in diesem Jahr ihre Ansprüche geltend machen können.

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