StartPolitikEltern profitieren auch im neuen Jahr von Corona-Sonderregelung beim Elterngeld

Eltern profitieren auch im neuen Jahr von Corona-Sonderregelung beim Elterngeld

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Schnelle Bearbeitung der Anträge durch das saarländische Landesamt für Soziales

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz werden auch die Corona-Sonderregelungen für den Bezug von Elterngeld bis zum 31.12.2021 verlängert.

Familienministerin Monika Bachmann begrüßt das nun verabschiedete „Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie“. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz werden auch die Corona-Sonderregelungen für den Bezug von Elterngeld bis zum 31.12.2021 verlängert. Bachmann betont: „Ich freue mich über diese Entscheidung, die wichtig für die Familien im Saarland ist. Damit können mögliche Nachteile für Eltern aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie abgemildert werden.“

Folgende Regelungen gelten nun auch über den 01.01.2021 hinaus: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I führen nicht zu einer Reduzierung des Elterngeldes. Außerdem werden bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes Monate mit Corona bedingt geminderten Einkommen ausgeklammert, damit sich finanzielle Einschnitte beim Lohn nicht beim Elterngeld fortsetzen.

„Antragstellerinnen und Antragsteller können sich bei Fragen rund um das Elterngeld bei der zentralen Elterngeldstelle für das Saarland, die beim Landesamt für Soziales angesiedelt ist, beraten lassen. Ich freue mich, dass Eltern im Saarland im bundesweitern Vergleich besonders schnell ihre Bescheide sowie das Elterngeld erhalten. Die Bearbeitungszeit bei unserer Elterngeldstelle liegt nach wie vor bei unter zwei Wochen. Die Antragstellung wird für Eltern damit sehr erleichtert“, so Bachmann abschließend.

Weitere Informationen und der Zugang zur Online-Antragstellung sind unter folgendem Link abzurufen: https://www.saarland.de/las/DE/themen/elterngeldstelle/elterngeld/elterngeld_node.html

Hintergrund:

Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen uns deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt einkommen wegfällt.

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