Die FDP-Fraktion in der Regionalversammlung Saarbrücken sieht Reformbedarf beim Wahlrecht auf kommunaler Ebene. Hintergrund ist ein Urteil des Hessischer Staatsgerichtshof, das sich mit der Verfassungsmäßigkeit des sogenannten D’Hondt-Verfahrens zur Sitzverteilung befasst.
In seiner Entscheidung hatte das Gericht festgestellt, dass das Verfahren größere Parteien systematisch begünstigen kann, während kleinere politische Kräfte benachteiligt werden. Zwar sei das Verfahren weiterhin zulässig, gleichzeitig betonten die Richter jedoch die Bedeutung der Wahl- und Chancengleichheit.
Vor diesem Hintergrund fordert die FDP eine Überprüfung der derzeitigen Praxis im Saarland. „Für uns ist klar: Jede Stimme muss am Ende den gleichen Wert haben – unabhängig davon, für welche Partei sie abgegeben wird“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Roland König. Ein Verfahren, das kleinere Parteien strukturell benachteilige, entspreche nicht einem modernen Verständnis von Wahlgerechtigkeit.
Nach Auffassung der Liberalen sollte die Sitzzuteilung künftig so gestaltet werden, dass sie das Stimmenverhältnis möglichst unverzerrt abbildet. Ziel sei es, die politische Vielfalt in kommunalen Gremien stärker zu berücksichtigen.
Die FDP-Fraktion fordert die saarländische Landesregierung auf, entsprechende Anpassungen zeitnah zu prüfen. Man solle nicht erst auf eine gerichtliche Klärung warten, sondern die Regelungen proaktiv überarbeiten, heißt es aus der Fraktion.

