Die saarländische FDP hat sich in der Debatte um das Urteil im Fall des in Völklingen getöteten Polizisten hinter den saarländischen Richterbund gestellt. Anlass ist die öffentliche Kritik von CDU-Vertretern an der Entscheidung des Gerichts.
Die FDP betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit als grundlegendes Prinzip des Rechtsstaates. Diese sei in Artikel 97 des Grundgesetzes verankert und garantiere, dass gerichtliche Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage von Recht und Gesetz getroffen werden – frei von politischer Einflussnahme.
Als „Rechtsstaatspartei“ sehe sich die FDP in der Pflicht, diese Grundsätze zu verteidigen. Kritik an Urteilen sei grundsätzlich möglich, dürfe jedoch nicht dazu führen, das Vertrauen in die Justiz zu untergraben. Populistisch motivierte Äußerungen könnten nach Auffassung der Partei das Vertrauen in staatliche Institutionen gefährden.
Mit ihrer Stellungnahme positioniert sich die FDP in der aktuellen politischen Diskussion klar gegen pauschale Kritik an der Justiz und für die Einhaltung der Gewaltenteilung.

