Bei einem größeren Hütten- und Vegetationsbrand in Haupersweiler sind am Samstag drei Einsatzkräfte der Feuerwehr verletzt worden. Eine von ihnen musste zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Nach Angaben der Feuerwehr standen zwei Hütten und angrenzende Vegetation in Flammen. Das Feuer breitete sich auf einer Fläche von rund 2.500 Quadratmetern aus.
Die Feuerwehr wurde gegen 11.28 Uhr zu der Weiheranlage alarmiert. Bereits vor dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte war eine weithin sichtbare Rauchentwicklung festzustellen. Aufgrund zahlreicher eingehender Notrufe wurde das Alarmstichwort noch vor dem Ausrücken der ersten Kräfte erhöht.
Beim Eintreffen der Feuerwehr hatten sich die Flammen bereits auf zwei Hütten und die umliegende Vegetation ausgedehnt. Die örtlichen Gegebenheiten und die Größe der betroffenen Fläche erschwerten den Einsatz. Deshalb wurden bereits zu Beginn zusätzliche Einheiten mit Tanklöschfahrzeugen sowie ein Abrollbehälter mit Wasser angefordert.
Neben der unmittelbaren Brandbekämpfung konzentrierten sich die Einsatzkräfte darauf, eine weitere Ausbreitung des Feuers auf angrenzende Vegetationsflächen zu verhindern. Insgesamt waren rund 170 Einsatzkräfte von Feuerwehr, DRK, Maltesern, First Respondern aus Freisen und Polizei an den Löscharbeiten beteiligt.
Für die Feuerwehren im Landkreis St. Wendel war der Brand einer von mehreren Einsätzen an diesem Samstag. Bereits am Vormittag waren die Einsatzkräfte zu einer Branderkundung nach Bliesen, zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in St. Wendel sowie zu einem Pkw-Brand in Alsweiler gerufen worden. Am Nachmittag folgte eine weitere Branderkundung am Panoramaweg in St. Wendel.
Am Einsatz in Haupersweiler waren Feuerwehren aus Freisen, St. Wendel, Oberthal, Marpingen, Tholey und Nohfelden beteiligt. Unterstützt wurden sie von Einheiten des Katastrophenschutzes im Landkreis St. Wendel sowie der Feuerwehr Baumholder.
Zur Ursache des Feuers und zur Höhe des entstandenen Sachschadens liegen bislang keine Angaben vor. Die weiteren Ermittlungen sind Aufgabe der zuständigen Behörden.

