Während die Busfahrer im Saarland am Donnerstag und Freitag streiken, sorgt der sogenannte NVG-Skandal in Neunkirchen weiterhin für politische Turbulenzen. Neue Vorwürfe und Berichte erhöhen den Druck auf die kommunalpolitisch Verantwortlichen. Die FREIE WÄHLER/FDP-Fraktion im Stadtrat hat nun einen Dringlichkeitsantrag zur Sitzung am 4. März 2026 eingebracht, um die politischen und rechtlichen Konsequenzen umfassend zu beraten.
Nach Ansicht der Fraktion ist angesichts der anhaltenden medialen Berichterstattung und neuer Vorwürfe ein weiteres Zuwarten nicht vertretbar. Die negativen Schlagzeilen hätten bereits einen erheblichen Imageschaden für die Kreisstadt verursacht, das Vertrauen in die kommunalen Institutionen drohe nachhaltig beschädigt zu werden. „Wer in dieser Situation eine Vertagung unseres Dringlichkeitsantag fordern sollte, verkennt den Ernst der Lage“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Brandon Lee Posse.
Die Fraktion betont, es gehe nicht um einen „Schnellschuss“. Man wolle „nicht mit der Brechstange sofort ein Abwahlverfahren erzwingen“, sondern zunächst einen Beratungs- und Prüfauftrag im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auf den Weg bringen. „Es geht um die zentrale Frage, ob das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Stadtrat, dem Oberbürgermeister und Bürgerschaft noch besteht“, so Posse weiter. Gleichwohl prüfe die Fraktion ausdrücklich die Vorbereitung eines Abwahlantrags. Voraussetzung für ein solches Verfahren wäre, dass mindestens die Hälfte der Ratsmitglieder einen entsprechenden Antrag unterzeichnet.
Auch von anderer Seite geraten die Vorgänge zunehmend in den Fokus. Der Neunkircher AfD-Politiker und Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert hat die Kommunalaufsicht im Saarland um eine aufsichtsrechtliche Prüfung der Kommunalwahl 2024 im Bereich Neunkirchen gebeten. Hintergrund sind Passagen aus dem sogenannten Teneo-Gutachten zur Neunkircher Verkehrs GmbH (NVG) sowie Medienberichte, die auf mögliche Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei der Briefwahl, hindeuten.
Parallel dazu erstattete Schaufert Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken – unter anderem wegen des Verdachts der Wahlfälschung, der Fälschung von Wahlunterlagen, der Wahlbehinderung und der Wählernötigung. Die Vorwürfe richten sich gegen unbekannt, möglicherweise auch gegen namentlich genannte Personen aus dem Umfeld der NVG. Schaufert spricht von einem möglichen „schwerwiegenden Angriff auf die demokratische Grundordnung“ und fordert eine umfassende Sicherung von Unterlagen sowie zügige Ermittlungen. „Für mich sind das die zentralen Themen dieses Skandals, das geht an die Basis der Demokratie“, sagt Schaufert.
Das Teneo-Gutachten sowie eine rechtliche Stellungnahme liegen Medienberichten zufolge in Teilen vor. Demnach enthalten die Dokumente detaillierte und als glaubhaft eingeschätzte Aussagen zu möglicher unzulässiger Einflussnahme bei Betriebsrats- und Kommunalwahlen. Zugleich wird jedoch von Verdachtsmomenten und möglicher Strafbarkeit gesprochen – nicht von rechtsverbindlich festgestellter Wahlmanipulation. Die Staatsanwaltschaft soll die Vorwürfe prüfen.
Zusätzlich stehen Sponsoring-Vorgänge im Zusammenhang mit dem Günther-Rohrbach-Filmpreis im Zentrum der Diskussion. Der Saarländische Rundfunk berichtet über einen Sponsoring-Vertrag aus dem August 2022, wonach die NVG 10.000 Euro für den Filmpreis zahlte. Unterzeichnet wurde der Vertrag vom Neunkircher Oberbürgermeister Jörg Aumann für die Stadt sowie vom damaligen NVG-Geschäftsführer Koch für das Unternehmen. Zuvor hatte die Saarbrücker Zeitung berichtet, Aumann habe gegenüber forensischen Gutachtern erklärt, entsprechende Spenden seien nicht mit dem Aufsichtsrat abgestimmt gewesen.
Der Vertrag wirft nun Fragen hinsichtlich dieser Darstellung auf. Landrat Sören Meng blieb laut Berichten bei seiner Aussage, von den rund 10.000 Euro der NVG für das Filmfestival nichts gewusst zu haben. Darüber hinaus soll die Rohrbach-Stiftung laut dem früheren Oberbürgermeister Jürgen Fried (SPD) weitere 5.000 Euro von der NVG erhalten haben. Aumann bestätigte dem SR, dass es dieses Sponsoring seit Jahren gegeben habe. Die Gelder seien als Mitveranstalter des Filmpreises auf der Stadtkasse eingegangen. Eine Interessenkollision sehe er nicht.
Aumann räumte allerdings ein, dass es möglicherweise ungeschickt gewesen sein könnte, den Vertrag persönlich zu unterzeichnen, da er sowohl als Oberbürgermeister als auch als Aufsichtsratsvorsitzender der NVG fungiert. Den Vertrag habe er jedoch in seiner Funktion als Oberbürgermeister und nicht als NVG-Aufsichtsratschef unterschrieben.
Die kommenden Sitzungen des Stadtrates sowie mögliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dürften entscheidend dafür sein, wie sich die Affäre weiterentwickelt – und welche politischen Konsequenzen sich daraus ergeben.


