Die Stallpflicht für Geflügel im Saarland bleibt angesichts des anhaltenden Vogelgrippe-Risikos bestehen. Seit dem 22. Oktober 2025 wurden landesweit 33 Wildvögel, darunter 29 Kraniche, positiv auf das hochansteckende Influenza-A-Virus getestet. Für 15 Tiere bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut den besonders gefährlichen Subtyp H5N1, der aktuell in ganz Europa zu zahlreichen Ausbrüchen führt.
Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) veröffentlichte am 29. Oktober eine Allgemeinverfügung, die die Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen oder überdachten Ausläufen vorschreibt. Diese Maßnahme gilt weiterhin und zunächst unbefristet. „Mit dem Wintereinbruch und dem beginnenden Kranichzug steigt das Eintragsrisiko erneut deutlich an“, heißt es von Seiten der Behörden. Überfliegende, infizierte Tiere könnten das Virus entlang ihrer Route auf Haus- und Wildvögel übertragen.
Die Stallpflicht betrifft alle privat und gewerblich gehaltenen Vogelarten, darunter Hühner, Enten, Gänse, Wachteln und Tauben. Ziel ist es, eine Ansteckung der Bestände zu verhindern und die Seuche nicht weiter zu verbreiten. Besonders Rast- und Sammelplätze im Norden Europas waren in den vergangenen Wochen stark betroffen.
Das saarländische Umweltministerium und das LAV beobachten die Lage kontinuierlich und stehen im engen Austausch mit Fachleuten und anderen Bundesländern. Eine Aufhebung der Stallpflicht wird geprüft, ist aber derzeit nicht absehbar.
Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen unverzüglich dem LAV gemeldet werden. Kontakt: tiergesundheit@lav.saarland.de oder Tel. 0681-9978-4500.
Eine Übertragung auf den Menschen gilt laut Robert Koch-Institut als äußerst selten. In Deutschland ist bislang kein Fall bekannt. Weitere Informationen und ein FAQ zur Geflügelpest sind auf www.saarland.de/gefluegelpest-faq abrufbar.


