StartPolitikFerkelkastration: Saar-Grüne für Verfassungsklage

Ferkelkastration: Saar-Grüne für Verfassungsklage

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Tressel: Leid von Millionen Ferkel beenden

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatte um die betäubungslose Ferkelkastration im Rahmen der heute zu Ende gehenden ‚Grünen Woche‘ drängen die Saar-Grünen auf eine Verfassungsklage in Karlsruhe. Wenn es Ministerpräsident Hans und Umweltminister Jost wirklich daran gelegen sei, die grausame Praxis zu beenden, so Grünen-Landeschef Tressel, müssten sie auch alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen. Die Änderung des Tierschutzgesetzes trete das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz mit Füßen. 

„Nachdem CDU/CSU und SPD gegen den im Bundesrat geäußerten Willen des Saarlandes die Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration im Bundestag durchgesetzt haben und auch noch die eigenen Bundestagsabgeordneten Maas, Schön und Ortleb für das weitere Herausreißen der Ferkel-Hoden bei vollem Bewusstsein votiert haben, dürfen sich Ministerpräsident Hans und Umweltminister Jost nicht plötzlich wegducken. Alles andere wäre Heuchelei“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar. 

Die Verlängerung der grausamen Praxis sei mit dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz schlichtweg nicht vereinbar. Tressel: „Das Tierschutzgesetz bestimmte seit Jahren, dass zum 1. Januar mit der betäubungslosen Ferkelkastration Schluss sein muss. Alternativmethoden stehen zur Verfügung. Wenn nun die Große Koalition das Tierschutzgesetz so ändert, dass Tiere ohne vernünftigen Grund weiter gequält werden dürfen, tritt sie das Staatsziel Tierschutz mit Füßen. Dies ist klar verfassungswidrig und darf durch die Landesregierung so nicht einfach hingenommen werden.“ 

Das Saarland müsse Verfassungsklage in Karlsruhe einreichen. Tressel: „Wenn es die Landesregierung mit ihrer Haltung ernst meint, muss sie gegen die Änderung des Tierschutzgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Im Gegensatz zu Bürgerinnen und Bürgern hat es die Landesregierung mit dem Instrument der abstrakten Normenkontrolle in der Hand, die grausame Praxis den Karlsruher Richtern zur Prüfung auf den Tisch zu legen.“

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