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Finanzminister Strobel: Nachtragshaushalt und Sondervermögen schaffen Grundlage für die finanzielle Bewältigung der Corona-Pandemie

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Finanzminister Peter Strobel hat heute den Ministerrat über die Schaffung eines Sondervermögens „Pandemie“ und über die Vorbereitung eines Nachtragshaushalts informiert. Am Mittwoch wird der Landtag im Rahmen des Haushalts- und Finanzausschusses über das geplante Vorgehen informiert werden. Im Zuge der Eckdatenklausur der Landesregierung am 07. und 08. Juni soll der Nachtragshaushalt dann von der Landesregierung beschlossen werden, bevor er unmittelbar anschließend ins parlamentarische Verfahren eingespeist werden soll.

Hierzu betonte Finanzminister Peter Strobel: „Wir haben gezeigt, dass wir auch in der Corona-Krise schnell und flexibel finanziell handeln können. Bislang haben wir einen Teil der pandemiebedingten zusätzlichen Ausgaben über das Sondervermögen Zukunftsinitiative vorfinanziert. Zusätzlich haben wir Möglichkeiten innerhalb des Haushaltsvollzugs genutzt, um uns die notwendige Luft zu verschaffen. Wie schon im März angekündigt, wird dennoch ein Nachtragshaushalt erforderlich, um auch den Haushaltsgesetzgeber angemessen einzubinden und die notwendigen Ausgaben leisten zu können.“ Der Nachtrag wird sich soweit wie möglich auf pandemiebedingte Effekte beschränken.

Dabei sollen alle Ausgaben, die der Corona-Krise zuzurechnen sind, in einem neuen Sondervermögen „Pandemie“ gebündelt werden. Die hierfür erforderlichen Kredite müssen nach den Regelungen der Schuldenbremse in einem angemessenen Zeitraum getilgt werden. Es ist vorgesehen, dass ein Beirat auf Staatssekretärsebene aus den schwerpunktmäßig betroffenen Ressorts über den Vollzug des Sondervermögens befindet und gegenüber dem Landtag regelmäßig über die finanzielle Dimension der Entwicklung berichtet wird.

„Bereits zu Beginn der Corona-Krise haben wir im Finanzministerium Lösungen zur finanziellen Bewältigung der Krise erarbeitet. Dabei war uns seit längerem klar, dass ein Sondervermögen die beste Lösung ist. Ein Sondervermögen verschafft Transparenz, Flexibilität und Planungssicherheit“, erklärte Peter Strobel. Das schon vorhandenen Sondervermögen Zukunftsinitiative habe gezeigt, dass dies der beste Weg sei, um die Ausgaben während der Krise im Haushalt darzustellen. Darüber hinaus sei dies auch mit Blick auf die zu erwartenden Berichtspflichten und Dokumentationen gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen und dem Stabilitätsrat vorteilhaft.

Peter Strobel wies darauf hin: „Die Schuldenbremse ist durch die Corona-Pandemie nicht außer Kraft gesetzt. Sie ist im Grundgesetz verankert und hat nach wie vor Gültigkeit. Vielmehr greifen nun die Regelungen für außergewöhnliche Notsituationen, wie wir sie mit dem saarländischen Haushaltsstabilisierungsgesetz in Landesrecht bewusst geschaffen haben.“ 

Das Gesetz sieht – wie auch die entsprechenden Schuldenbremsengesetze des Bundes und der anderen Länder – für die derzeitige Lage ein klar geregeltes Verfahren vor. Mit der Erklärung der außergewöhnlichen Notsituation durch die Mehrheit des Landtags wird es aber zulässig, von der Vorgabe eines Haushalts ohne Kredite abzuweichen und einen negativen strukturellen Finanzierungssaldo in dem Umfang auszuweisen, der für die Bewältigung der Pandemie notwendig ist. Gleichzeitig ist es nötig, einen entsprechenden Tilgungsplan aufzustellen.

„Jeder gut investierte Euro in der Krise leistet einen Beitrag für die Zukunft des Saarlandes. Aber: Jeder Kredit, den wir aufnehmen, müssen wir auch wieder abzahlen – und das schränkt unsere Handlungsmöglichkeiten in den nächsten Jahren ein“, betonte Peter Strobel und fügte an: „Deshalb müssen wir auch weiterhin auf die Ausgaben achten. Denn wir wollen die Investitionsoffensive fortführen, die Attraktivität des Saarlandes als Lebens- und Arbeitsort verbessern und weiter Schulden tilgen.“

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