StartFeatureFinanzministerium gewährt vom Unwetter betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Steuererleichterungen

Finanzministerium gewährt vom Unwetter betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Steuererleichterungen

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Den unmittelbar Betroffenen des Unwetters vom 31. Mai auf den 01. Juni 2018 werden zeitnah umfangreiche Steuererleichterungen gewährt. Dazu hat Finanzminister Peter Strobel einen sogenannten Katastrophenerlass herausgegeben.

„Mit diesen unbürokratischen Maßnahmen greift die saarländische Steuerverwaltung den Unwetter- und Hochwasseropfern im Saarland unter die Arme. Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie örtlich zuständigen Finanzamt in Verbindung, damit auch in Ihrem Fall individuell geholfen werden kann und Sie schnellstmöglich von den angebotenen Hilfsmaßnahmen profitieren können“, erklärte Peter Strobel dazu am Donnerstag (07.06.2018).

Die Betroffenen können beispielsweise für eine Übergangszeit Zahlungserleichterungen wie Steuerstundungen (in der Regel ohne Zinsen) oder die einstweilige Abstandnahme von Vollstreckungsmaßnahmen (ohne Erhebung weiterer Säumniszuschläge) beantragen.

Daneben sind auch im Festsetzungsverfahren weitere Hilfsmaßnahmen vorgesehen, zum Beispiel die Anpassung von Vorauszahlungen, die Gewährung von Sonderabschreibungen, die Bildung von Rücklagen, die Steuerfreistellungen von Unterstützungsleistungen durch Arbeitgeber, Billigkeitsmaßnahmen beim Verlust von Buchführungsunterlagen sowie Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit der Wiederbeschaffungskosten existenziell notwendiger Gegenstände oder zur Beseitigung von Schäden an der eigengenutzten Wohnung.

Der Katastrophenerlass, der die Billigkeitsregelungen im Einzelnen enthält, liegt in Kürze in den Finanzämtern aus und kann online unter https://www.saarland.de/237048.htm abgerufen werden.

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