Saarland. Angesichts neuer gesetzlicher Regelungen und anhaltender Gefahren durch sogenannte K.-o.-Tropfen fordert die Frauen Union Saar mehr Schutz, Aufklärung und konsequente Strafverfolgung. Anlass ist das ab dem 12. April 2026 geltende Verbot der Herstellung, des Handels und des Inverkehrbringens bestimmter chemischer Stoffe, die häufig im Zusammenhang mit solchen Straftaten stehen.
Die Vorsitzende der Frauen Union Saar, Anja Wagner-Scheid, beschreibt die Bedrohungslage eindringlich: „Die Angst feiert immer mit. Im Club, in der Kneipe, auf Festen. K.O.-Tropfen sind ein perfides Mittel, um Menschen wehrlos zu machen, um sie auszurauben, zu missbrauchen, zu vergewaltigen. Menschen, die Anderen KO-Tropfen in ihr Getränk mischen, handeln niederträchtig, hinterhältig und kriminell. Die Täter spielen mit der Gesundheit und dem Leben ihrer Opfer. Sie nehmen in Kauf, dass ihre Opfer größte Schäden an Körper und Seele nehmen“.
„Ich danke der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für ihren Einsatz, dass ab 12.4.26 die neuen gesetzlichen Regelungen gelten. Sie sind ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu diesen gefährlichen Stoffen einzuschränken und potenzielle Täter entschieden abzuschrecken. Schutz darf nicht erst im Ernstfall beginnen. Aufklärung und Prävention sind entscheidend und Prävention UND harte Strafen gehören zusammen“, so Wagner-Scheid weiter. „Unser Ziel ist klar: Mehr Sicherheit, mehr Aufklärung und null Toleranz gegenüber Gewalt. Ich fordere schnellstmöglich eine Strafverschärfung und eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren“, so Wagner-Scheid.
Neben strengeren Strafen setzt die die Frauen Union Saar auch auf Prävention und Sensibilisierung. Gefordert werden unter anderem Schulungen für Lehrkräfte sowie Beschäftigte in Jugendhilfe, Polizei, Justiz und im medizinischen Bereich. Auch bestehende Kampagnen zur Aufklärung sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Zudem begrüßt die Frauen Union Saar weitere Maßnahmen zum Jugendschutz: So wird ebenfalls ab dem 12. April 2026 die Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche sowie der Verkauf über Versandhandel und Automaten untersagt.

