Saarbrücken. Trotz steigender Kosten bleiben die Elternbeiträge für die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) im Saarland auch im Schuljahr 2026/2027 unverändert. Das hat der Ministerrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die Landesregierung will damit Familien finanziell entlasten und zugleich die Voraussetzungen für den ab August 2026 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter schaffen.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Für Eltern ist es entscheidend, dass sie ihre Kinder gut betreut, gefördert und sicher aufgehoben wissen – nur so können sie ihren Alltag in Einklang von Familie und Beruf gestalten. Und dabei zählt meistens jeder Euro. Gleichzeitig ist es unser Anspruch, dass jedes Kind – unabhängig von Herkunft oder familiären Voraussetzungen – die gleichen Chancen auf Bildung, Förderung und persönliche Entwicklung erhält. Die Freiwillige Ganztagsschule, gemeinsam mit den Gebundenen Ganztagsschulen, bietet genau diese verlässliche Betreuung: Sie gibt Kindern Räume zum Lernen, Entdecken und Wachsen und gleichzeitig den Familien die Wahlfreiheit, die sie brauchen. Mit stabilen Elternbeiträgen, gesicherter Finanzierung und hoher pädagogischer Qualität sorgen wir dafür, dass der Rechtsanspruch ab 2026 wirklich spürbar wird – und Familien sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind.“
Ab dem 1. August 2026 haben Familien einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung ihrer Grundschulkinder von insgesamt 8 Stunden pro Tag. Um den Rechtsanspruch ab 2026 zuverlässig umzusetzen, stellt das Saarland ein solides und gut finanziertes Angebot sicher. Dafür wurde der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in den vergangenen Jahren konsequent vorangetrieben. Darüber hinaus wurden im Saarland die Elternbeiträge seit 13 Jahren nicht erhöht, um Familien zu entlasten, während Tarifsteigerungen, steigende Sachkosten und wachsende qualitative Anforderungen die Kosten für die Träger deutlich erhöht haben.
Die monatlichen Elternbeiträge bleiben auch im Schuljahr 2026/27 auf dem bisherigen Niveau:
· 30 Euro für die kurze Gruppe bis 15 Uhr
· 60 Euro für die lange Gruppe bis 17 Uhr
Ab dem Schuljahr 2027/2028 ist eine jährliche moderate Anpassung vorgesehen, beginnend mit drei Prozent – das entspricht 90 Cent mehr für die kurze und 1,80 Euro mehr für die lange Gruppe.
Parallel zur Stabilität der Elternbeiträge werden die Gruppenpauschalen, die vom Land übernommen werden und an die Träger gehen, ab dem Schuljahr 2026/2027 angehoben. Damit trägt das Land tariflichen Entwicklungen und den reduzierten Schließtagen Rechnung.
Für das Schuljahr 2026/2027 gelten folgende Gruppenpauschalen:
· Grundschule – lang: 38.000 Euro
· Grundschule – kurz: 28.800 Euro
· Gymnasium/Gemeinschaftsschule – lang: 34.900 Euro
· Gymnasium/Gemeinschaftsschule – kurz: 26.000 Euro
· Förderschule Lernen – lang: 42.200 Euro
· Förderschule Lernen – kurz: 30.900 Euro
· Förderschule emotionale/soziale Entwicklung – lang: 45.200 Euro
· Förderschule emotionale/soziale Entwicklung – kurz: 32.400 Euro
Darüber hinaus schreibt der Bund ab dem Schuljahr 2026/2027 vor, dass rechtsanspruchserfüllende Ganztagsangebote an Schulen mit Primarbereich – also Grund- und Förderschulen – höchstens 20 Schließtage haben dürfen, um eine verlässliche Betreuung über das Jahr verteilt sicherzustellen. An den weiterführenden Schulen im Saarland bleiben wie bislang 26 Schließtage möglich.
Die Ferienbetreuung findet künftig von 8 bis 16 Uhr statt und erfüllt damit den Rechtsanspruch. Für Kinder, die nicht in der FGTS angemeldet sind, wird ein Elternbeitrag von 30 Euro pro Woche erhoben (Geschwisterermäßigung 20 Euro). Für angemeldete Kinder können Träger freiwillig einen Beitrag von maximal 30 Euro pro Woche erheben.
Zur Qualitätssicherung wird weiterhin an jedem Standort mindestens eine Gruppe mit langem Angebot vorgehalten. Zudem wird sichergestellt, dass an Grund- und Förderschulen mehr als die Hälfte des eingesetzten Personals über eine pädagogische Qualifikation verfügt.
Die Rolle der Jugendhilfe wird gestärkt: Künftig gehört auch eine Vertreterin oder ein Vertreter des zuständigen Jugendamtes zur Steuerungsgruppe.
Darüber hinaus wird die Mitgestaltung durch die Schülerinnen und Schüler verbindlich im Förderprogramm verankert. Kinder sollen altersangemessen an der Ausgestaltung „ihrer“ FGTS beteiligt werden – etwa bei der Planung von Angeboten oder der Mittagsverpflegung.
Auch der Kinderschutz wird weiter gestärkt: Die FGTS ist im schulischen Schutzkonzept zu berücksichtigen, für die Ferienbetreuung entwickeln die Träger bis Herbst 2026 ein eigenes Schutzkonzept.

