Im Rahmen einer Verkehrskontrolle konnte am 28.12.2019
gegen 02:58h in Geislautern ein 16 jähriger Fahrzeugführer angetroffen werden,
welcher nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, den Pkw ohne Zustimmung des
Halters in Gebrauch nahm und unter leichter alkoholischer Beeinflussung stand.
Gegen den Jugendlichen wurden Strafverfahren eingeleitet, sowie eine
Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG. Eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde
wurde ebenfalls gefertigt.