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Gemeinde Nalbach klagt am Verwaltungsgericht Saarlouis gegen die Genehmigung zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar

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Am 19.02.2013 wurde der Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar durch das Bergamt Saarbrücken zugelassen. Hiergegen hat die Gemeinde Nalbach am 07.04.2015 Widerspruch eingelegt. Dieser wurde vom Oberbergamt zwar als zulässig und fristgerecht eingereicht bewertet, letztendlich jedoch als unbegründet zurückgewiesen.

Aus Sicht der Gemeinde Nalbach wurden vor Erteilung der Genehmigung keine ausreichenden wissenschaftlichen Untersuchungen hinsichtlich der Auswirkungen der Flutung durchgeführt. Des Weiteren erging die Genehmigung ohne vorherige Beteiligung der betroffenen Gemeinden sowie sonstiger hoheitlicher Träger. Darüber hinaus hat die Gemeinde Nalbach erhebliche Bedenken, ob eine solche unumkehrbare Entscheidung in Form eines Sonderbetriebsplanes überhaupt ergehen konnte, oder ob hierfür nicht zwingend ein Abschlussbetriebsplan notwendig gewesen wäre.

Daher hat der Gemeinderat der Gemeinde in einer Sondersitzung am 25.05.2016 einstimmig beschlossen Klage gegen die Genehmigung zu erheben.

Hintergrund:

Die Gemeinde Nalbach ist bekannt für das stärkste, bergbaubedingte Erdbeben Deutschlands am 23.02.2008, in dessen Nachgang letztendlich das Auslaufen des aktiven Steinkohlebergbaus an der Saar eingeleitet wurde. Nun, nach Beendigung des aktiven Bergbaus, entbrennt ein erneuter Streit über den Umgang mit den aus den Abbauzeiten verbliebenen Ewigkeitslasten, der Gefahren aus der damit verbundenen Grubenflutung des Bergwerkes Saar sowie der Möglichkeit neuer bergbaubedingter Erdbeben.

 

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