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Gesetzliche Krankenkassen im Saarland fördern Angebote für Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien

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Förderangebot des GKV-Bündnisses für Gesundheit 

Saarbrücken 11.12.2019:Das Bündnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Saarland stellt zusätzlich über 660.000 Euro für kommunale Projekte zur Verfügung, die Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien unterstützen. 

Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien haben ein um ein Vielfaches erhöhtes Risiko später selbst an einer Abhängigkeitserkrankung bzw. einer psychischen Erkrankung zu leiden. Vor diesem Hintergrund sind gesundheitsfördernde und präventive Projekte für diese Zielgruppe besonders wichtig. Dies hat auch die Politik erkannt: Seit Februar 2018 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern auf der Basis eines einstimmig verabschiedeten Bundestagsantrags mit dem Thema. Das GKV-Bündnis für Gesundheit unterstützt mit dem Ausbau des Förderangebots Kommunen dabei, ein besonderes Augenmerk auf die Zielgruppe Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien zu legen. 

Bereits seit Juli 2019 besteht die Möglichkeit der Förderung von Projekten für vulnerable Zielgruppen in allen Landkreisen im Saarland. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen für Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen, ältere Menschen sowie Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien. Interessierte Landkreise können in der sogenannten zielgruppenspezifischen Projektförderung ab sofort einen weiteren Antrag auf Förderung stellen, wenn dieser an die Zielgruppe Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien adressiert ist. Insgesamt stellen die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland in den kommenden vier Jahren über 1,2 Millionen Euro für die Gesundheitsförderung von sozial und gesundheitlich benachteiligten Menschen zur Verfügung. Die Förderung erfolgt durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20a Abs. 3 SGB V.

Antragsberechtigt sind alle fünf Landkreise im Saarland und der Regionalverband Saarbrücken. Anträge für diesen Förderbereich können bis zum 31.12.2020 eingereicht werden. Zentrale Anlaufstelle für Informationen zu den Fördermöglichkeiten im Kommunalen Förderprogramm ist das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit im Saarland. Das Programmbüro unterstützt auch bei der Antragstellung und berät bei Fragen zur Konzeption und den Förderkriterien. Weitere Informationen über das Programmbüro Saarland sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter www.gkv-buendnis.de/programmbuero-SL.

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