Die Saar-Grünen warnen vor möglichen Auswirkungen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes auf die psychotherapeutische Versorgung. Anlass ist die Abstimmung des Deutschen Bundestages über das Gesetz, mit dem die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert werden sollen.
Nach Auffassung der Partei könnten insbesondere die vorgesehene Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen sowie die geplante Streichung bestehender Vergütungsschutzregelungen die ambulante Versorgung psychisch erkrankter Menschen verschlechtern.
Die Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Saar, Jeanne Dillschneider, erklärte, bereits heute seien die Wartezeiten auf einen Therapieplatz im Saarland vielerorts lang. Gleichzeitig stünden zahlreiche psychotherapeutische Praxen unter wirtschaftlichem Druck. Die geplanten Änderungen könnten die Versorgung weiter erschweren und die wirtschaftliche Situation der Praxen zusätzlich belasten.
Die Grünen befürchten, dass eine schlechtere ambulante Versorgung langfristig zu höheren Folgekosten führen könnte, etwa durch chronische Krankheitsverläufe, längere Arbeitsunfähigkeit oder Frühverrentungen.
Die Partei fordert deshalb, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen und die vorgesehenen Änderungen im Bereich der Psychotherapie zu überarbeiten. Stattdessen sprechen sich die Saar-Grünen für eine Reform der Bedarfsplanung, eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sowie eine auskömmliche Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen aus.
Zur Begründung verweist die Partei darauf, dass psychische Erkrankungen seit Jahren zunehmen. Im Saarland seien psychisch bedingte Erkrankungen nach Angaben der Grünen die häufigste Ursache für krankheitsbedingte Arbeitsausfälle. Vor diesem Hintergrund dürfe die ambulante psychotherapeutische Versorgung nicht weiter geschwächt werden, heißt es in der Stellungnahme.


