Die Geschäftsführung der GLOBUS Holding hat sich mit einem offenen Brief an die Chefredaktion der Saarbrücker Zeitung gewandt und eine „dringende Richtigstellung“ einer Berichterstattung vom 27. Februar 2026 gefordert. In dem Beitrag war das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Fall Jeffrey Epstein und einem mutmaßlichen Kontaktmann namens David Stern genannt worden.
In dem Schreiben, das an Chefredakteur Peter Stefan Herbst und den stellvertretenden Chefredakteur Joseph Hausner gerichtet ist, bezeichnet das Unternehmen die Darstellung als „faktisch grundlegend falsch“. Wörtlich heißt es: „Die Berichterstattung ist faktisch grundlegend falsch. Sie stellt einen Bezug zwischen unserem Unternehmen und dem verurteilten Sexualstraftäter Epstein bzw. seinem Kontakt David Stern her, den es nicht gibt und auch nie gab. Das führt für unser Unternehmen zu einer unmittelbaren und schwerwiegenden Schädigung. Wir fordern Sie daher dringend auf, diesen Fehler umgehend zu korrigieren.“
Nach Angaben der GLOBUS Holding habe man bereits vor Veröffentlichung des Artikels auf eine Anfrage des Redakteurs Janek Böffel vom 24. Februar 2026 hin mitgeteilt, dass es keinerlei Kontakte oder Geschäftsbeziehungen zu David Stern, dessen Unternehmen oder zu Jeffrey Epstein gegeben habe. „Wie Ihnen auf die ausdrückliche Anfrage Ihres Redakteurs Janek Böffel vom 24. Februar 2026 hin von uns umgehend und bereits vor der Veröffentlichung mitgeteilt wurde, bestanden und bestehen unsererseits keinerlei Kontaktaufnahmen und keinerlei Geschäftsbeziehungen zu einem Herrn David Stern oder seinem Unternehmen. Dasselbe galt und gilt für Jeffrey Epstein“, heißt es in dem Brief.
Zudem habe man darauf hingewiesen, dass man sich die Nennung des Unternehmensnamens in einer E-Mail von Stern an Epstein nicht erklären könne. Durch eigene Recherchen sei man inzwischen darauf gestoßen, dass in der Ukraine mindestens ein weiteres Unternehmen mit dem Namen „Globus“ tätig sei. Darüber hinaus gebe es eine Vielzahl weiterer Firmen mit dem Wort „Globus“ im Namen. „Unser Unternehmen ist und war dort nicht tätig“, stellt die Geschäftsführung klar.
Das Unternehmen wirft der Redaktion vor, trotz der vorab übermittelten Informationen keine ausreichende eigene Überprüfung vorgenommen zu haben. „Es ist aus unserer Sicht eindeutig, dass Sie bei Ihrer Berichterstattung einer offenkundigen Verwechslung seitens Herrn Sterns aufgesessen sind“, heißt es weiter. Man sei „außerordentlich überrascht und zutiefst besorgt“, dass trotz der Hinweise keine sorgfältige Recherche erfolgt sei. Die Existenz gleichnamiger Unternehmen in der Region hätte „mit verhältnismäßig geringem Aufwand überprüft werden können“.
Kritisiert wird zudem die prominente Platzierung des Beitrags auf der Titelseite sowie dessen Verbreitung über Online- und Social-Media-Kanäle. „Obwohl wir Ihnen die fehlenden Bezüge und unsere Unkenntnis über David Stern bzw. dessen Nennung unseres Unternehmens gegenüber Jeffrey Epstein vorab mitteilten, haben Sie sich als Redaktion dazu entschieden, Ihren Bericht, der uns unmittelbar und wahrheitswidrig mit einem verurteilten Sexualstraftäter in Bezug setzt, prominent auf Ihrer Titelseite und in großem Umfang aufzumachen und selbige in weiteren Kanälen (online, Social Media etc.) prominent zu verbreiten.“ Weiter heißt es: „Wir sind entsetzt über diese Diffamierung unseres Unternehmens zugunsten einer sensationslüsternen Schlagzeile.“
Die Geschäftsführung sieht durch die Berichterstattung einen erheblichen Reputationsschaden verursacht. „Diese Art der Berichterstattung, die auf unzureichender Recherche basiert und unser Unternehmen ohne jegliche Grundlage in den Kontext von schwerwiegenden Straftaten rückt, fügt unserem Unternehmen, unserem Ruf und unseren Mitarbeitern erheblichen und möglicherweise irreversiblen Schaden zu.“
Abschließend fordert das Unternehmen eine „umfassende und prominent platzierte Richtigstellung“, die klarstelle, „dass es keinerlei auch nur entfernt belastbare Anzeichen für eine Beziehung unseres Unternehmens zu David Stern oder Jeffrey Epstein gibt“. Darüber hinaus erwarte man eine Entschuldigung und kündigt an: „Im aktuellen Fall behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor.“

