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„Gottesdienste verantwortlich durchführen“

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Stellungnahme der saarländischen Superintendenten zur möglichen Wiederaufnahme von Gottesdiensten im Saarland

Die Superintendenten der evangelischen Kirchenkreise Saar-West und Saar-Ost begrüßen die neuen Regelungen der saarländischen Landesregierung, nach denen die Feier von öffentlichen Gottesdiensten – unter strengen Auflagen – wieder ermöglicht werden soll.

Gottesdienste sind nicht nur ein westlicher Teil der Religionsausübung und des kirchlichen Handelns, sie sind für viele Gemeindeglieder auch ein Teil ihres Lebens. „Darum haben wir einige Anstrengungen unternommen, Gottesdienste auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Krise aufrechtzuerhalten“, sagt Superintendent Christian Weyer. Es gebe viele kreative neue Angebote in den Kirchengemeinden, wie Streaming-Gottesdienste, gemeinsame Andachtszeiten, Hausgebete und mehr. 

„Ein wesentlicher Aspekt evangelischer Gottesdienste ist natürlich die Gemeinschaft der Gottesdienstgemeinde. Diese persönliche Nähe vermissen wir seit Wochen. Dennoch gilt es, sich jetzt gut vorzubereiten, denn Gesundheitsschutz hat Priorität“, betont Superintendent Markus Karsch. Er verweist auf die weiterhin bestehende Infektionsgefahr und die strengen Auflagen für Gottesdienste. „Wir empfehlen den Kirchengemeinden darum, sorgfältig abzuwägen zwischen dem Wunsch nach Gemeinschaft im Gottesdienst und der Notwendigkeit, das Leben zu schützen,“ bekräftigt Superintendent Weyer. 

Deshalb ermutige man die Kirchengemeinden, sich bei der notwenigen Erarbeitung von Konzepten für die Feier von öffentliche Gottesdiensten Zeit zu lassen. Ein Gottesdienst, der die vorgeschriebenen Auflagen zum Schutz gegen eine Infektion mit dem Corona-Virus erfüllt, müsse sorgfältig geplant und vorbereitet sein. Dazu gehörten z.B. die Gewährleistung des Mindestabstands zwischen den Teilnehmenden, der Hygieneschutz und Regelungen für das Betreten und Verlassen des Kirchengebäudes. Außerdem müsse eine Liste der Anwesenden geführt werden, damit mögliche Infektionsketten nachverfolgt werden können. „Erst, wenn das gewährleistet ist, können Gottesdienste verantwortlich durchgeführt werden“, macht Weyer deutlich.

Die Entscheidung darüber werde in der Evangelischen Kirche aber nicht „von oben“ verordnet, betonen die beiden Superintendenten, sondern darüber entschieden die Leitungsgremien der Kirchengemeinden, die Presbyterien. Deren Entscheidungen vor Ort könnten darum auch unterschiedlich ausfallen, je nach Einschätzung und den örtlichen Gegebenheiten. Nicht durchführbar sind derzeit große Festgottesdienste, wie z.B. Konfirmationen. 

Einige Kirchengemeinden werden ihre Kirchen darum erst am Pfingstfest wieder für Gottesdienste öffnen oder zunächst einzelne, zentrale Gottesdienste anbieten. Andere setzten weiterhin auf das mittlerweile reichhaltige Angebot alternativer Gottesdienste und Andachtsformen.

„Wir begrüßen diesen verantwortungsbewussten Umgang der Presbyterien mit der neuen Freiheit, Gottesdienst zu feiern“, erklärt Superintendent Weyer. „Und wir freuen uns auf die Zeit, wenn die Pandemie vorbei ist und wir endlich wieder die Nähe und Gemeinschaft erleben können, die wir vermissen und brauchen – und hoffen, dass es bald so sein möge“, ergänzt Superintendent Karsch.

Eine aktuelle Liste der besonderen Angebote in Zeiten von Corona gibt es auf der Internetseite www.evangelisch-im-saarland.de. Dort finden sich auch Kontaktdaten zu Seelsorgerinnen und Seelsorgern vor Ort. 

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