StartPolitikGrüne Jugend: Kritik an David Maaß Äußerungen zur Vorratsdatenspeicherung

Grüne Jugend: Kritik an David Maaß Äußerungen zur Vorratsdatenspeicherung

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Eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation, außer im Fall der Verteidigung der nationalen Sicherheit, ist unzulässig bestätigt der Europäische Gerichtshof. So verstoßt die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht. Die Grüne Jugend Saar begrüßt dieses Urteil, so Sprecherin der Grünen Jugend Saar, Jeanne Dillschneider. 
„Maaß ist mit seiner Kritik am EuGH auf einem gefährlichen Irrweg. Die Gesamtheit der Daten können sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben von fast allen Menschen in Deutschland ziehen. Der Rechtsstaat darf nur unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit agieren. Der EuGH betont, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität die Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine gezielte Vorratsspeicherung vornehmen dürfen.“
Dillschneider führt fort: „Anlasslose Überwachung führt keineswegs zu mehr Sicherheit. Mit den QuickFreeze-Verfahren werden bereits zielgerichtete Alternativen diskutiert. In einer digitalen Welt dürfen eben nicht Bürger*innen unter Generalverdacht zu stellen, so wie es auch das von der SPD im Saarland mitbeschlossene Polizeidatenverarbeitungsgesetz macht. Die Vorratsdatenspeicherung ist nun zügig aus allen Gesetzen zu streichen.“
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