StartPolitikGrundsteuer: Musterprozesse gestartet – Verfahrenslage bei Finanzämtern und Gemeinden uneinheitlich

Grundsteuer: Musterprozesse gestartet – Verfahrenslage bei Finanzämtern und Gemeinden uneinheitlich

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Am Mittwoch, dem 12. November 2025, finden in München vor dem Bundesfinanzhof (BFH) drei mündliche Verhandlungen zu Musterklagen gegen das sogenannte Bundesmodell der neuen Grundsteuer statt. Kläger sind Eigentümer aus Köln, Sachsen und Berlin, die in unterschiedlichen Wohnkonstellationen gegen die aus ihrer Sicht unangemessene Bewertung ihrer Immobilien protestieren. In einem Fall beträgt die tatsächliche Miete 5,07 Euro pro Quadratmeter, während das Finanzamt eine fiktive Miete von 9,32 Euro angesetzt hatGrundsteuer.

Im Zentrum der Verfahren steht die Frage, ob die neue Grundsteuerregelung gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt. Kritisiert wird insbesondere die pauschale Ermittlung der Bemessungsgrundlagen, die keine Rücksicht auf Lage, Ausstattung oder Zustand der Immobilien nimmt. Diese typisierende Betrachtungsweise könne zu einer Ungleichbehandlung führen und werde nun durch die BFH-Richter geprüftGrundsteuer.

Parallel dazu gibt es bundesweit unterschiedliche Reaktionen der Finanzämter auf eingelegte Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide. In drei typischen Varianten reagieren die Behörden: Entweder wird das Verfahren ruhend gestellt, Einsprüche werden formal abgelehnt oder es erfolgt die Ablehnung von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung. Letztere Option betrifft insbesondere Eigentümer, die vorerst keine Zahlung leisten wollen. Die Ablehnung kann durch einen Aussetzungsantrag beim Finanzgericht angefochten werdenGrundsteuer.

Auch die Gemeinden verhalten sich unterschiedlich. Einige antworten nicht auf Widersprüche – was juristisch als stillschweigende Verfahrensruhe gewertet wird. Andere stellen das Verfahren offen ruhend oder lehnen den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid ab, was eine Klage beim Verwaltungsgericht erforderlich machtGrundsteuer.

Die BFH-Termine am 12. November finden um 9:30, 10:30 und 11:30 Uhr in der Ismaninger Straße in München statt. Ein Urteil wird möglicherweise noch am selben Tag gesprochen – spätestens aber in den folgenden Wochen. Sollte eine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden, könnte dies weitreichende Folgen für Millionen Eigentümer und Kommunen haben.

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