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Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vollstreckt

Symbolfoto

Die Polizei infomiert:

Die Verkehrspolizei kontrollierte am Vormittag des Donnerstag, 31.10.2019, in Völklingen einen 7,5 Tonnen LKW, der augenscheinlich in einem nicht besonders guten Zustand war. Wie festgestellt wurde, waren die Vorderreifen derart abgefahren, dass der LKW nicht mehr weiter geführt werden durfte.

Wie sich bei einer Überprüfung des Fahrers, einem aus Forbach stammenden 43 jährigen Franzosen, herausstellte, war dieser bereits in der Vergangenheit in der Bundesrepublik wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Aus diesem Verfahren resultierte eine Strafe in Höhe von 1800 €, die der Mann allerdings nie bezahlt hatte. Daher war gegen ihn ein Haftbefehl erlassen worden. 

Die Zahlung von 1800 € bewahrte den Mann schließlich vor einer Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.

Wie sich weiter zeigte, hatte der Franzose zwischenzeitlich in Frankreich eine Fahrerlaubnis erworben. Diese berechtigt ihn zwar zum Fahren von PKW, jedoch nicht zum Führen von LKW (7,5t). Daher wurde durch die Verkehrspolizei ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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