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Hausabfälle gehören nicht in öffentliche Abfallbehälter

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Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach der Polizeiverordnung der Stadt St. Ingbert nicht erlaubt ist, Hausabfälle in öffentlichen Abfallbehältern zu entsorgen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.

 

Nach § 9 Abs. 2 der Polizeiverordnung dürfen in öffentliche Abfallbehälter Gewerbeabfälle, Hausabfälle und Gartenabfälle nicht eingefüllt werden.

 

Nach § 22 der Polizeiverordnung handelt der ordnungswidrig, der vorsätzlich oder fahrlässig Gewerbeabfälle, Hausabfälle und Gartenabfälle in öffentliche Abfallbehälter füllt. Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

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