StartSaar-Pfalz-KreisHomburgHomburg: Personenzahl bei privaten Feiern wird eingeschränkt

Homburg: Personenzahl bei privaten Feiern wird eingeschränkt

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Ordnungsamt der Stadt weist auf neue Regelung hin

Die Ortspolizeibehörde der Stadt Homburg weist auf folgende Änderung bei der Durchführung von privaten Feiern und Veranstaltungen hin:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat der Landrat des Saarpfalz-Kreises am Montag, 12. Oktober 2020, eine Allgemeinverfügung zur Anordnung notwendiger Schutzmaßnahmen erlassen. Diese Allgemeinverfügung betrifft nur private Veranstaltungen, wie z.B. Hochzeitsfeiern, Geburtstage und Ähnliches. Für diese Feiern und Veranstaltungen gilt vorerst bis zum 25. Oktober 2020 folgende Regelung:

Bei privaten Feiern in Privaträumen, wie z.B. Wohnräumen, Partykellern usw. ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen auf 25 begrenzt. Bei privaten Feiern in öffentlichen Räumen, wie z.B. Gaststätten, angemieteten Veranstaltungsräumen usw. ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen auf 50 begrenzt.

Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass auch Veranstaltungen, die in der Vergangenheit mit einer höheren Teilnehmerzahl angezeigt wurden, diesen neuen Regelungen unterliegen.

Den kompletten Text der Allgemeinverfügung finden Sie unter: www.saarpfalz-kreis.de.

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